Kontrollbericht zu Reallygoodlife, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Reallygoodlife
Königin-Luise-Straße 44
14195 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Reallygoodlife, Berlin [#243757]
Datum
18. März 2022 13:05
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Reallygoodlife Königin-Luise-Straße 44 14195 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Bestätigung zur Auskunftserteilung gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf in…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Via
Briefpost
Betreff
Bestätigung zur Auskunftserteilung gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
21. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf informiert über ein mögliches Drittbeteiligungsverfahren. Zudem soll der Antragssteller zustimmen, dass Name und Anschrift an den Betrieb weitergeleitet werden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bestätigung zur Auskunftserteilung gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#243757] Sehr geehrte Damen und …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bestätigung zur Auskunftserteilung gemäß Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#243757]
Datum
31. März 2022 19:51
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige hiermit, dass die Anfrage OA 108 - VIG 19/2022 von mir persönlich erstellt wurde und sie, sofern der Betrieb explizit nachfragt, meine Daten im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten weitergegeben dürfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Amtliche Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Dem Antrag wird stattgegeb…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
12. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Dem Antrag wird stattgegeben. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf behauptet keine E-Mail-Adresse des Antragsstellers zu haben.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#243757] Sehr geehrte…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#243757]
Datum
16. April 2022 14:39
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen angefragte E-Mail-Adresse in der Sache OA 108 - VIG 19/2022 lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu Reallygoodlife, GeschZ. OA 108 -…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu Reallygoodlife, GeschZ. OA 108 - VIG 19/2022
Datum
27. April 2022 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in mit Bescheid vom 12.04.2022 wurde Ihrem Antrag vom 18.03.2022 auf Informationen in Sachen "Kontrollbericht zu Reallygoodlife, Berlin" stattgegeben. Das betroffene Unternehmen legte hiergegen keine Rechtsbehelfe ein. Die Informationen werden Ihnen daher wie folgt gewährt. 1. Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb "Reallygoodlife, Königin-Luise-Straße 44, 14195 Berlin fanden am 20.08.2020 und am 30.09.2020 statt. 2. Es kam hierbei zu keinen Beanstandungen. Eine Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte erfolgt insofern nicht, da diese keine Beanstandungen als nicht zulässige Abweichungen im Sinne von § 2 Abs. 1 VIG enthalten. Mit freundlichen Grüßen