Kontrollbericht zu Recktenwald, Schiffweiler

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Recktenwald
Klosterstraße 2
66578 Schiffweiler

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Antwort verspätet

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  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Julian Ladisch
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
Julian Ladisch
Betreff
Kontrollbericht zu Recktenwald, Schiffweiler [#302793]
Datum
11. März 2024 22:05
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Recktenwald Klosterstraße 2 66578 Schiffweiler 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Ladisch Anfragenr: 302793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302793/ Postanschrift Julian Ladisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> DE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Ladisch
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret Sehr geehrte Antragstellerin, sehr g…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret
Datum
11. März 2024 22:05
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,1 KB
image002.png
16,3 KB


Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Zum Schutz der Daten der abgefragten Lebensmittelunternehmer wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt. Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage erfordert, dass den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist: Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören, wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert. Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen. Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert. Mit freundlichen Grüssen
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid betreffend Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
28. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Übersendung der Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Übersendung der Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
16. April 2024
Status
Warte auf Antwort

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Julian Ladisch
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihren Brief vom 16.04.2024 mit den jeweils ersten beiden Seiten der…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
Julian Ladisch
Betreff
Kontrollbericht zu Recktenwald, Schiffweiler, VIG-FdS-011/2024 [#302793]
Datum
19. April 2024 10:19
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihren Brief vom 16.04.2024 mit den jeweils ersten beiden Seiten der Niederschriften über die zwei Betriebskontrollen bei Bäckerei Recktenwald, Schiffweiler. Bitte übersenden Sie mir zur am 22.08.2023 durchgeführten Kontrolle auch noch die "ausführliche Niederschrift inkl. Lichtbildmappe und lebensmittelrechtlicher Anordnung". Diese ist im Abschnitt "III. Kontrollergebnis" zwar erwähnt, mir bisher aber nicht übermittelt worden. Bitte übersenden Sie mir diese per E-Mail. Dem Versand per E-Mail stehen keine Datenschutzgründe entgegen, da § 6 Absatz 1 Satz 3 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihrer Behörde sogar die Veröffentlichung im Internet erlaubt, und alle von mir angebotenen E-Mail-Möglichkeiten eine DSGVO-konforme Transportverschlüsselung (TLS 1.2 oder besser) gewährleisten und damit die Anforderungen der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz vom 16.06.2021 zu Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail erfüllen: https://datenschutzkonferenz-online.de/orientierungshilfen.html Große Dateien, die die Größenbeschränkungen Ihres E-Mail-Systems überschreiten, können Sie in der Webmail-Oberfläche des E-Mail-Systems von fragdenstaat.de hochladen, siehe unten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Julian Ladisch Anfragenr: 302793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302793/ Postanschrift Julian Ladisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> DE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>