Kontrollbericht zu Redo XXL Berlin, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Redo XXL Berlin
Tempelhofer Damm 227
12099 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Redo XXL Berlin, Berlin [#259211]
Datum
16. September 2022 21:51
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Redo XXL Berlin Tempelhofer Damm 227 12099 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259211/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Eingangsbestätigung Ihre Anfrage vom 19.09.2022 [*259211] ist bei uns eingegangen.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage vom 19.09.2022 [*259211] ist bei uns eingegangen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre fehlerhafte Eingangsbestätigung VIG-485-202 [#259211] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre fehlerhafte Eingangsbestätigung VIG-485-202 [#259211]
Datum
25. September 2022 14:06
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung zu meinem VIG-Antrag. Allerdings ist Ihr Schreiben mehrfach fehlerhaft: 1. In der Betreffzeile bestätigen Sie den Eingang meines Antrags vom 04.07.2022 2. Im Text hingegen bestätigen Sie den Eingang meiner Anfrage vom 19.09.2022. An keinem dieser beiden Daten habe ich Ihnen eine entsprechenden Anfrage gestellt. Auch geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor, um welche Anfrage es sich genau handelt. Warum nennen Sie nicht einfach den betreffenden Betrieb, um den es sich handelt, damit ich diese genau zuordnen kann? Ich bitte daher um Präzisierung Ihres Schreibens und Korrektur des Inhalts. Hilfsweise lege ich Widerspruch ein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259211/
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
AW: Ihre fehlerhafte Eingangsbestätigung VIG-485-202 [#259211] Sehr << Antragsteller:in >> es handelt…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Ihre fehlerhafte Eingangsbestätigung VIG-485-202 [#259211]
Datum
27. September 2022 12:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> es handelt sich hierbei um die Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag zu Redo XXL Berlin. Sie haben nach meiner Kenntnis nur diesen einen Antrag gestellt. Sie können sich an Ihrer Foodwatch-Nummer orientieren, die dem Schreiben eingefügt ist. Für die Fehler in der Eingangsbestätigung entschuldige ich mich. Bei dem Schreiben handelt es sich um einen Serienbrief, da viele Anträge bei uns im Amt eingehen. Bei dem Datum in der Betreffzeile hat der Serienbrief nicht mehr das Feld aus der hinterlegten Tabelle genommen. Bei dem zweiten Datum handelt es sich um das Datum, an dem der Antrag an uns weitergeleitet wurde. Ihr Antrag wird bearbeitet und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Informationszugang Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem VIG wird entsprochen.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
5. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem VIG wird entsprochen.