Kontrollbericht zu Redo XXL, Wildau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Redo XXL
Chausseestraße 1
15745 Wildau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    28. Februar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Redo XXL, Wildau [#260963]
Datum
16. Oktober 2022 21:07
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Redo XXL Chausseestraße 1 15745 Wildau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260963/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Eingangsbestätigung hiermit wird der Eingang Ihres Antrages bestätigt, mit dem Sie Informationen bezüglich eines i…
Von
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
25. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

hiermit wird der Eingang Ihres Antrages bestätigt, mit dem Sie Informationen bezüglich eines im Landkreis Dahme-Spreewald ansässigen Lebensmittelunternehmens begehren. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, besteht die Verpflichtung, diesem Verlangen nachzukommen. Zunächst ist das betroffene Lebensmittelunternehmen zu beteiligen, so dass die Bearbeitungsfrist in der Regel entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG zwei Monate beträgt. Darüber hinaus richtet sich das Verfahren gemäߧ 5 Abs. 1 Satz 1 VIG nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Aus diesem Grund ist die Entscheidung über eine Auskunftserteilung ein Verwaltungsakt (Bescheid), zu dessen Erlass die Schriftform vorgeschrieben ist. Der Erlass eines Bescheides mittels E-Mail ist nicht möglich, da dies gegen das Schriftformerfordernis verstößt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#260963]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Redo XXL, Wil…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#260963]
Datum
31. Dezember 2022 10:25
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Redo XXL, Wildau“ vom 16.10.2022 (#260963) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Bescheid 1. Ihnen wird Informationszugang bezüglich der oben bezeichneten Einrichtung in Form der Übersendung der …
Von
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
16. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
1. Ihnen wird Informationszugang bezüglich der oben bezeichneten Einrichtung in Form der Übersendung der Kontrollberichte der letzten beiden Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung gewährt. Die in den vorstehend bezeichneten Kontrollberichten enthaltenen personenbezogenen Daten und Angaben zur Risikoklasse werden unkenntlich gemacht. Darüber hinaus werden alle Angaben geschwärzt, soweit sie sich nicht auf festgestellte lebensmittelrechtliche Abweichungen beziehen. Der Informationszugang erfolgt nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides. 2. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Verwaltungskosten werden nicht erhoben.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#260963]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Redo XXL, Wildau“ vom 16…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#260963]
Datum
10. Dezember 2023 20:43
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Redo XXL, Wildau“ vom 16.10.2022 (#260963) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 286 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>