Kontrollbericht zu Reis-Haus, Schwarzheide

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Reis-Haus
Ruhlander Straße 100
01987 Schwarzheide

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Andreas Olzog
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
Andreas Olzog
Betreff
Kontrollbericht zu Reis-Haus, Schwarzheide [#140866]
Datum
11. Mai 2019 20:07
An
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Reis-Haus Ruhlander Straße 100 01987 Schwarzheide 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Olzog <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Olzog << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Olzog
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage - Kontrollbericht zu "Reis-Haus", Schwarzheide - v. 11.05.2019 Sehr ge…
Von
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage - Kontrollbericht zu "Reis-Haus", Schwarzheide - v. 11.05.2019
Datum
20. Mai 2019 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Olzog, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage - Kontrollbericht zu "Reis-Haus", Ruhlander Straße 100, 01987 Schwarzheide - vom 11.05.2019. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgt und sich dadurch die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verlängert (§5 Abs. 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Bescheid über die Versendung des Kontrollberichtes vom 30.08.2018 sowie vom 14.02.2019 an den Antragsteller Sehr g…
Von
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid über die Versendung des Kontrollberichtes vom 30.08.2018 sowie vom 14.02.2019 an den Antragsteller
Datum
17. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Olzog, nachfolgend ergeht folgender Bescheid an Sie: 1) Ihnen wird ein Informationszugang zu dem Kontrollbericht vom 30.08.2018 sowie vom 14.02.2019 gewährt. 2) Der Informationszugang erfolgt durch postalische Übersendung des Dokumentes nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides. Begründung Am 11.05.2019 stellten Sie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) beim Landkreis Oberspreewald- Lausitz, Amt für Veterinärwesen. Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft einen Antrag zu folgenden Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Reis-Haus, Ruhlander Straße 100 01987 Schwarzheide 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Wenn ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichtes an mich. Die Zuständigkeit des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft ergibt sich aus § 4 VlG, wonach die Stelle zuständig ist, bei der der Antrag gestellt wurde oder die nach Landesrecht zuständig ist. Gemäß § 39 Abs. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) triff das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, SG Lebensmittelübenruachung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die notwendigen Maßnahmen, um die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften sicherzustellen. Gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (AGLFGB) ist das o.g. Amt die sachlich und örtlich zuständige Behörde im Sinne des § 39 LFGB und damit zum Erlass dieses Bescheides berechtigt. Als Antragsteller haben Sie nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG einen Anspruch auf Informationsgewährung. Entgegenstehende öffentliche Belange im Sinne des § 3 Satz 1 Nr. 1 VIG bestehen nicht. Dem Betriebsinhaber wurde mit Schreiben vom 22.05.2019 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, ob private Belange im Sinne des § 3 Satz 1 Nr. 2 VIG einer Informationsgewährung entgegenstehen. Derartige Belange wurden nicht benannt und sind auch nicht zu erkennen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Hinweis Ein gegen diesen Bescheid eingelegter Widerspruch gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 VIG hat keine aufschiebende Wirkung. Sie können bei der oben bezeichneten Behörde oder beim Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Straße 27, 03050 Cottbus, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Ihres Widerspruchs beantragen. Wird dieser Antrag beim Verwaltungsgericht Cottbus gestellt, kann dieser Antrag auch in elektronischer Form bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichtes Cottbus unter www.erv.brandenburg.de eingereicht werden, wenn das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen ist. Mit freundlichen Grüßen