Kontrollbericht zu Restaurant Amber, Bochum

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Amber
Maximilian-Kolbe-Straße 14
44793 Bochum

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2022
  • Frist
    30. Juli 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Bochum - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Amber, Bochum [#249891]
Datum
25. Mai 2022 15:51
An
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Amber Maximilian-Kolbe-Straße 14 44793 Bochum 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249891/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Bete…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Amber, Bochum [#249891]
Datum
27. Mai 2022 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Amber, Bochum“ vom 25…
An Stadt Bochum - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Restaurant Amber, Bochum [#249891]
Datum
3. August 2022 03:53
An
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Amber, Bochum“ vom 25.05.2022 (#249891) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage Untätigkeitsklage
An Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
29. August 2022
An
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Status
Untätigkeitsklage
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Nachfrage zur Datenweitergabe
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage zur Datenweitergabe
Datum
13. September 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in Bezug auf Ihr Schreiben vom 13.09.2022 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mit …
An Stadt Bochum - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 32 214 2 // Nachfrage zur Datenweitergabe // Kontrollbericht zu Restaurant Amber, Bochum [#249891]
Datum
19. September 2022 16:39
An
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Bezug auf Ihr Schreiben vom 13.09.2022 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mit der Datenweitergabe im Sinne des § 5 Abs. 2 S. 4 VIG einverstanden bin. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249891/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Hallo << Antragsteller:in >> Ihre email ist bei mir eingegangen, das Verfahren wird nun weiter bearbe…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Betreff
AW: 32 214 2 // Nachfrage zur Datenweitergabe // Kontrollbericht zu Restaurant Amber, Bochum [#249891]
Datum
20. September 2022 09:47
Status
Warte auf Antwort
Hallo << Antragsteller:in >> Ihre email ist bei mir eingegangen, das Verfahren wird nun weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Bochum - Ordnungsamt
Auskunft
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
10. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen