Kontrollbericht zu Restaurant Bella Vista, Bedburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Bella Vista
Friedrich-Wilhelm-Straße 28
50181 Bedburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Oktober 2021
  • Frist
    3. November 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Bella Vista, Bedburg [#230364]
Datum
1. Oktober 2021 17:04
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Bella Vista Friedrich-Wilhelm-Straße 28 50181 Bedburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230364/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages. Allerdings sind Sie nach meinen Informationen se…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Restaurant Bella Vista, Bedburg [#230364]
Datum
4. Oktober 2021 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages. Allerdings sind Sie nach meinen Informationen selbst der Betreiber des von Ihnen angefragten Betriebes. Als Betreiber erhalten Sie die Kontrollberichte nach der Durchführung einer Kontrolle automatisch. Im Einzelfall ist es sicherlich möglich Ihnen auf Anforderung einzelne Kontrolltermine zu nennen oder Kontrollberichte erneut zuzusenden, wenn die Informationen bei Ihnen nicht mehr vorliegen sollten. Hier können Sie eine allgemeine Anfrage unter <<E-Mail-Adresse>> formulieren. Der Auskunftsanspruch nach dem VIG ist für derartige Anfragen nicht geeignet. Anträge, die Informationen beinhalten, über welche der Antragsteller bereits verfügt, gelten nach § 4 Abs. 4 des VIG als missbräuchlich und sind abzulehnen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Prüfung, ob Sie Ihren Antrag weiter aufrecht erhalten wollen. In diesem Fall gilt diese Mitteilung als Anhörung im Sinne vom § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW zu beabsichtigten Ablehnung Ihres Antrages. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Mich interess…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Restaurant Bella Vista, Bedburg [#230364]
Datum
4. Oktober 2021 20:04
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Mich interessierte an dieser Stelle welche Informationen ein Außenstehender auf Antrag erhält. Daher habe ich diesen Weg gewählt. Natürlich liegen mir alle Kontrollberichte vor. Darf ich das also so verstehen, dass ein Außenstehender der diesen Weg hier Welt eins zu eins den Kontrollbericht erhält der mir auch vorliegt, ist das richtig? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230364/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in Antragsteller nach dem VIG erhalten in den angefragten Fällen wie beantragt nur dann einen …
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Restaurant Bella Vista, Bedburg [#230364]
Datum
5. Oktober 2021 13:50
Status
Sehr Antragsteller/in Antragsteller nach dem VIG erhalten in den angefragten Fällen wie beantragt nur dann einen Kontrollbericht, wenn sich Beanstandungen im Rahmen der Kontrolle ergeben haben. Aus Datenschutzgründen wird für die Antragsteller nach VIG eine andere Formularmaske verwendet, bei der u.a. die personenbezogenen Daten zu den während einer Kontrolle angetroffenen Betriebsangehörigen, personenbezogene Daten zum amtlichen Kontrollpersonal und die Kontaktmöglichkeiten zum amtlichen Kontrollpersonal nicht angezeigt werden. Die Informationen zu den festgestellten Abweichungen und den Kontrolldaten (Kontrollart, Datum) sind bei beiden Masken 1 zu 1 die gleichen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen