Kontrollbericht zu Restaurant Borchardt, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Borchardt
Französische Straße 47
10117 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Datum
    6. Juni 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
  • 3 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wan…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Borchardt, Berlin [#280619]
Datum
6. Juni 2023 16:38
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Borchardt Französische Straße 47 10117 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280619/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Ord 3 300 - VIG 43/2023 Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Weitergabe meiner Daten, soweit gesetzlich erfor…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Borchardt, Berlin [#280619]
Datum
10. Juli 2023 17:38
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ord 3 300 - VIG 43/2023 Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Weitergabe meiner Daten, soweit gesetzlich erforderlich, erkläre ich mich einverstanden; dies gilt natürlich nur im Falle einer ausführlichen Anfrage des beteiligten Dritten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit Bescheid vom 4.9.2023 haben Sie eine zeitnahe Informationsgewährung zu meinem V…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Borchardt, Berlin [#280619]
Datum
4. Oktober 2023 15:32
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Bescheid vom 4.9.2023 haben Sie eine zeitnahe Informationsgewährung zu meinem VIG-Antrag (Ihr Zeichen: Ord 3 300 - VIG 43/2023) in Aussicht gestellt. Könnten Sie mir mir freundlicherweise den aktuellen Stand mitteilen? Wann darf ich mit Übersendung der Unterlagen rechnen? Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank für Ihre Mühe << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> seitens des betroffenen Betriebes wurde Widerspruch gegen die Entscheidung…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Borchardt, Berlin [#280619]
Datum
5. Oktober 2023 06:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> seitens des betroffenen Betriebes wurde Widerspruch gegen die Entscheidung vom 04.09.2023 eingelegt. Wir haben die Aussetzung der Vollziehung im Falle eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage zugesichert, um ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren zu vermeiden. Daher bitte ich um Verständnis, dass eine Übersendung der Unterlagen vor Abschluss des Widerspruchs- und ggf. Klageverfahrens nicht erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich bin irritiert, dass ich von der Ents…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Borchardt, Berlin [#280619]
Datum
6. Oktober 2023 11:18
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich bin irritiert, dass ich von der Entscheidung zur Aussetzung des Vollzugs erst auf Nachfrage erfahren habe. Ich bin damit auch nicht einverstanden und gehe nach juristischer Prüfung davon aus, dass diese Entscheidung unzulässig ist. Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 VIG entfalten Widerspruch und Anfechtungsklage im Falle eines VIG-Antrags wie dem vorliegenden keine aufschiebende Wirkung. Insofern der beteiligte Dritte nach § 80a iVm § 80 Abs. 4 VwGO eine Aussetzung beantragt hat, hätte ich darüber informiert werden müssen. Eine einfache Zusicherung Ihrerseits hingegen ist mit § 5 Abs. 4 Satz 1 VIG nicht vereinbar. Abschließend kann auch das von Ihnen benannte Ziel, ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren zu vermeiden, kein rechtmäßiger Grund für ein Aussetzen des Vollzugs sein. Darüber hinaus ist diese Entscheidung allein schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil ein Anspruch auf Herausgabe entsprechender Informationen mittlerweile vielfach und höchstrichterlich bestätigt ist, es an der Grundlage für den Vollzug also keinen Zweifel geben kann. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Ihre Entscheidung mich auf unzulässige Weise in meinen Rechten verletzt. Sie werden verstehen, dass ich dies nicht hinnehmen kann. Ich beantrage daher den sofortigen Vollzug. Dem Dritten steht es selbstverständlich frei, dagegen vorzugehen - dann jedoch auf dem üblichen gerichtlichen Wege, der bekanntermaßen keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Bitte teilen Sie mir bis zum 20. Oktober 2023 mit, ob Sie diesem Antrag folgen werden, da ich andernfalls meinerseits weitere Schritte in die Wege leiten werde. Überdies beantrage ich hiermit – in einem zweiten VIG-Antrag – die Übersendung der Protokolle zu sämtlichen lebensmittelrechtlichen Prüfungen im Restaurant Borchardt, Französische Straße 47, 10117 Berlin, die im Zeitraum 6. Juni bis zum heutigen Tage stattgefunden haben. Dies gilt für den Fall festgestellter lebensmittelrechtlicher Abweichungen; wurden keine solchen festgestellt, beantrage ich die Übersendung der Kontrolltermine. Für beide Anträge bitte ich um Übersendung einer Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280619/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben vom 16.10.2023 habe ich erhalten. Gegen die Entscheidung, den Vollzug…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Borchardt, Berlin [#280619]
Datum
23. Oktober 2023 23:24
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben vom 16.10.2023 habe ich erhalten. Gegen die Entscheidung, den Vollzug entgegen meinen Antrag hin auszusetzen, lege ich hiermit auch förmlich Widerspruch ein. Dass ein Auskunftsanspruch im Zusammenhang mit Anträgen wie dem von mir gestellten zu bejahen ist, ist bundesweit in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen bestätigt worden, so auch höchstrichterlich vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 7 C 29.17). Mit der Frage einer aufschiebenden Wirkung im Falle eines Widerspruchs des beteiligten Dritten hat sich das OVG Berlin-Brandenburg bereits eingelassen (OVG 12 S 17.19) und in seinem Beschluss hinreichend deutlich klargestellt: "Die Annahme, dem Rechtsbehelf der Antragstellerin komme aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO zu, weil § 5 Abs. 4 Satz 1 VIG voraussetze, dass der Antrag auf Informationsgewährung von vornherein ausschließlich auf Auskünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG ziele (vgl. VG Stade, Beschluss vom 1. April 2019 – 6 B 380/19 - ), ist weder mit dem Wortlaut des § 5 Abs. 4 Satz 1 VIG vereinbar, noch mit dem gesetzlichen Zweck, bei Rechtsverstößen wegen des überragenden Interesses der Öffentlichkeit an einer schnellen Information die sofortige Vollziehbarkeit gesetzlich anzuordnen (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 18). " Es liegt, anders als Sie argumentieren, kein ernsthaftes Indiz dafür vor, dass ein Auskunftsanspruch gerichtlich verneint werden könnte. Selbst wenn dies der Fall wäre, so hätte dies für die von Ihnen zu entscheidende Frage keinerlei Relevanz. Denn zum einen sieht § 5 Abs. 4 Satz 1 VIG eine aufschiebende Wirkung ausdrücklich nicht vor. Zum anderen ist es schlichtweg falsch, wenn Sie in Ihrem Schreiben vom 16.10.2023 nun argumentieren, dass "eine Ablehnung des Antrages auf Aussetzung des Vollzuges [...] eine Regelung dar[stellt], die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann." Dies würde allenfalls für den Vollzug selbst gelten. Diesen – im Falle zutreffender rechtlicher Einwände, die freilich nicht erkennbar sind – zu verhindern, obliegt dem betroffenen Dritten, in dem er eine gerichtliche Eilentscheidung herbeiführt. Diese muss jedoch auch zwingend gerichtlich getroffen werden; dass eine Behörde anstelle der Gerichts eine solche Entscheidung trifft, ist anmaßend und entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Es würde zudem dem oben zitierten Gesetzeszweck zuwiderlaufen und das Recht des Antragstellers auf eine schnelle Information beschneiden. Weder im VIG noch an anderer Stelle ist vorgesehen, dass zwischen Behörde und Drittem eine Verabredung zur Aussetzung des Vollzugs getroffen wird, die meine Rechte als Antragsteller beschneidet - noch dazu eine Verabredung, von der ich erst auf Nachfrage erfahren habe. Es gibt auch keine erkennbare Gesetzesgrundlage, die das Ziel benennt, gerichtliche Eilverfahren zu vermeiden. Eine solche, zu meinen Lasten getroffene Verabredung ist schlicht rechtswidrig. Ich beantrage abermals eine sofortige Korrektur Ihrer Entscheidung und damit eine Rücknahme der rechtswidrigen Aussetzung des Vollzugs. Dem betreffenden Unternehmen steht es frei, dagegen Rechtsmittel auch im Eilverfahren einzulegen, wenn es wider Erwarten der Auffassung ist, die dafür erforderlichen rechtlichen Argumente vorbringen zu können. Ich gehe davon aus, dass mein VIG-Antrag, der bereits am 6.6.2023 eingereicht wurde, nunmehr mit der notwendigen Geschwindigkeit behandelt wird, um dem Gesetzeszweck einer zeitnahen Information so nahe zu kommen, wie dies jetzt noch möglich ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Borchardt, Berlin“ [#280619]
Datum
23. Oktober 2023 23:31
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/280619/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil zwischen dem Bezirksamt von Mitte und dem antragsgegenständlichen Unternehmen ohne meine Kenntnis eine Verabredung zur Aussetzung des Vollzugs getroffen wurde, die im VIG ausdrücklich nicht vorgesehen ist und die mich in meinen Rechten als Antragsteller verletzt. Die Behörde erklärte, durch die Aussetzung des Vollzugs ein gerichtliches Eilverfahren vermeiden zu wollen. Dies aber liegt außerhalb der Entscheidungskompetenz einer Behörde; um die irreversible Wirkung eines VIG-Vollzugs zu verhindert, gibt es gerade das Rechtsmittel des gerichtlichen Eilverfahrens. Das Bezirksamt hat mit seiner Entscheidung für eine Aussetzung des Vollzugs diese Frage einer gerichtlichen Entscheidung entzogen; es handelt dem Gesetzeszweck des VIG zuwider, das eine zeitnahe Information im Falle berechtigter Anfragen beabsichtigt, und es handelt entgegen seinen eigenen Bescheid, in dem der Auskunftsanspruch bereits bejaht und der Vollzug angekündigt worden war. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 280619.pdf Anfragenr: 280619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280619/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 23. Oktober 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 23. Oktober 2023
Datum
25. Oktober 2023 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.1047 veraktet. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass wir hier nicht vermitteln können. Denn unsere Behörde hat in Angelegenheiten des (bundesrechtlichen) Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) nicht die Funktion einer Schiedsstelle inne. Diese Funktion wurde uns nur in Bezug auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom Landesgesetzgeber gemäß § 18 IFG übertragen. Ich bedauere, hier nicht in Ihrem Sinne tätig werden zu können, hoffe aber dennoch, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 23. Oktober 2023 [#280619] Guten Tag, bitte geben Sie mir eine aktuelle Auskunft zum Stand de…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 23. Oktober 2023 [#280619]
Datum
19. März 2024 15:10
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte geben Sie mir eine aktuelle Auskunft zum Stand des Verfahrens. Im Falle einer Klage seitens des Unternehmens ist es üblich, dass ich als Beigeladener anerkannt werde. Dies ist bislang nicht erfolgt. Sollte es ein Verfahren geben, so bitte ich um Benennung des Gerichts und des Aktenzeichens. Sollte keine Klage erhoben worden sein, bitte ich um Auskunft, wie sich der Stand des Verwaltungsverfahrens aus Ihrer Sicht darstellt. In der Sache kann ich weiterhin nicht erkennen, weshalb in diesem Fall - anders als in praktisch allen anderen vergleichbaren VIG-Verfahren - ein begründeter Ausschlussgrund vorliegen sollte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 23. Oktober 2023 [#280619] Sehr << Anrede >> mit Nachricht vom 19. März habe ich …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 23. Oktober 2023 [#280619]
Datum
18. April 2024 18:11
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Nachricht vom 19. März habe ich um Auskunft zum aktuellen Stand des Verfahrens gebeten, zu meiner Irritation jedoch bis heute keinerlei Antwort erhalten. Bitte teilen Sie mir bis spätestens 25.4.2024 mit, wie der Stand des VIG-Verfahrens ist, ob es ein Klageverfahren gibt und falls ja die Benennung des Gerichts und des Aktenzeichens. Sollte keine Klage erhoben worden sein, bitte ich um Auskunft, wie sich der Fortgang des Verwaltungsverfahrens aus Ihrer Sicht darstellt. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>