Kontrollbericht zu Restaurant Linguini, Dortmund

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Linguini
Rodenbergstraße 40
44287 Dortmund

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Es war lediglich eine kleine Anfrage, ob die Prüfung ein positives oder negatives Ergebnis erbracht hat. Schließlich arbeiten die Behörden im Auftrag und auf Kosten der Steuerzahler.
Ich erhielt kurzfristig ein umfangreiches vorgefertigtes Antwortschreiben mit dem Hinweis, dass gegebenenfalls, falls die Angelegenheit vor dem Gericht behandelt werden würde, ich als 3. mit Kosten zu rechnen habe. Ich habe das Schreiben als Einschüchterungsversuch angesehen und werde mir bei nächster Gelegenheit selber versuchen, mir eine Meinung zu bilden.
Die Untersuchungen der Behörden sollten grundsätzlich ohne 'wenn und aber' veröffentlicht werden. Nur dann ware dem Bürger geholfen. Es geht bei der Bewertung ja nicht um Schönheit oder Geschmack, sondern um eine eindeutige Bewertung der Einhaltung von Vorschriften!
mfG J. Brüggemann

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Linguini, Dortmund [#229675]
Datum
25. September 2021 16:42
An
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Linguini Rodenbergstraße 40 44287 Dortmund 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229675/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage (s.u.) ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Bete…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Restaurant Linguini, Dortmund [#229675]
Datum
27. September 2021 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage (s.u.) ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen müssen vom vorhandenen Personal zusätzlich zu den Kernaufgaben der Behörde geprüft und beschieden werden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Bereits jetzt möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Sollte Ihre Anfrage nicht bereits Ihre Postanschrift enthalten haben, teilen Sie mir diese bitte nachträglich mit. Bitte beachten Sie, dass Sie als Antragsteller*in in dem von Ihnen ausgelösten Verwaltungsverfahren Beteiligtenstatus haben und somit im Falle eines Rechtsstreits durch das Verwaltungsgericht (hier zuständig: VG Gelsenkirchen) beigeladen werden können. Dass die von Anträgen nach dem VIG betroffenen Unternehmen zur Abwendung der Herausgabe von Kontrollergebnissen Rechtsmittel einlegen, kommt regelmäßig vor. Sollten Sie vor diesem Hintergrund keine Weiterbearbeitung Ihres Antrags wünschen, teilen Sie dies bitte so schnell wie möglich mit. Anm.: E-Mails bitte ausschließlich an <<E-Mail-Adresse>> ! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Kontrollpflicht muß ja einen Sinn ergeben. Sollten ihre Kontrollen Verstöße er…
An Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Restaurant Linguini, Dortmund [#229675]
Datum
27. September 2021 14:21
An
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Kontrollpflicht muß ja einen Sinn ergeben. Sollten ihre Kontrollen Verstöße ergeben, muß dies auch Konsequenzen für den Verursacher bedeuten. An der Teilnahme an einem Verfahren bin ich nicht interessiert. Aber ich sehe ihre Verpflichtung zur Information des Verbrauchers. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229675/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in selbstverständlich haben festgestellte Verstöße Konsequenzen für die Betriebsverantwortlic…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Restaurant Linguini, Dortmund [#229675]
Datum
27. September 2021 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in selbstverständlich haben festgestellte Verstöße Konsequenzen für die Betriebsverantwortlichen. Erstens sind betriebliche Mängel natürlich in angemessener Frist zu beseitigen, was i.d.R. auch mit Kosten einhergeht, zweitens werden die Verstöße je nach Wertigkeit geahndet durch Verwarnungen ohne oder mit Verwarngeld oder durch förmliche Bußgeldverfahren. Verbunden mit der prinzipiellen Verpflichtung der Lebensmittelüberwachungsbehörden zur Information der Verbraucher*innen (auf Antrag) über etwaige Verstöße gegen Hygienevorschriften in Lebensmittelbetrieben ist das Recht der betroffenen Betriebsverantwortlichen, gegen eine mögliche Herausgabe der Informationen Rechtsmittel einzulegen. Und verbunden mit dem Recht / der Möglichkeit, Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu stellen, ist für die antragstellenden Verbraucher*innen das Risiko, in den entsprechenden Klagefällen als Auslöser*innen des Verwaltungsverfahrens und somit Verfahrensbeteiligte durch das Verwaltungsgericht beigeladen zu werden. Die Entscheidung darüber obliegt nicht der Behörde, sondern dem Gericht. Es ist zunächst unklar, ob Ihre Aussage "An der Teilnahme an einem Verfahren bin ich nicht interessiert" angesichts der direkt folgenden widersprüchlichen Einschränkung "Aber ich sehe Ihre Verpflichtung zur Information des Verbrauchers" als Rücknahme Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu werten ist, oder ob Sie damit zum Ausdruck bringen möchten, Sie sähen die Behörde in der Pflicht, Ihnen die beantragten Informationen zur Verfügung zu stellen, ohne dass Ihnen das Risiko einer Beiladung zu einem möglichen Verwaltungsstreitverfahren zufallen dürfe. Ich bitte daher um eine entsprechende Präzisierung Ihrer Willenserklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Vorgehensweise entspricht mit Sicherheit den gesetzlichen Bestimmungen, ist ab…
An Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Restaurant Linguini, Dortmund [#229675]
Datum
27. September 2021 15:39
An
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Vorgehensweise entspricht mit Sicherheit den gesetzlichen Bestimmungen, ist aber von einer verständlichen Bürgernähe weit entfernt. Allein schon die gendergerechte Sprache in ihrer Antwort lässt mich langsam verzweifeln. Als ob wir keine wichtigeren Probleme haben. Vergessen Sie meinen Einspruch! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229675/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>