Kontrollbericht zu Restaurant Semsin, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Semsin
Koblenzer Straße 157
53177 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

emanuel gilles
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
emanuel gilles
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Semsin, Bonn [#160573]
Datum
29. Juli 2019 06:33
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Semsin Koblenzer Straße 157 53177 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen emanuel gilles <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen emanuel gilles
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Juli 2019 06:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Gilles, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.07.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Es …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Semsin, Bonn [#160573]
Datum
15. August 2019 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gilles, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.07.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Es handelt sich um einen Antrag nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG), sodass allein die Vorschriften dieses Gesetzes anwendbar sind. Zunächst darf ich Sie zur weiteren Bearbeitung und abschließenden Bescheidung Ihres Antrags bitten, mir Ihre vollständige Anschrift mitzuteilen. Ich weise außerdem rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund sind die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage teilweise nicht einhaltbar. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
emanuel gilles
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Semsin, Bo…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
emanuel gilles
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Semsin, Bonn [#160573]
Datum
31. August 2019 20:36
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Semsin, Bonn“ vom 29.07.2019 (#160573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen emanuel gilles Anfragenr: 160573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre Anfrage vom 29.07.2019 (#160573) Sehr geehrter Herr Gilles, aufgrund einer Vielzahl von gleichgelagerten Anf…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.07.2019 (#160573)
Datum
6. September 2019 15:41
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Gilles, aufgrund einer Vielzahl von gleichgelagerten Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz, die hier seit Januar diesen Jahres eingehen und die alle von hier aus geprüft und beschieden werden, ist es leider nicht möglich, die im Gesetz vorgesehenen Regelfristen zur Bescheidung einzuhalten. Ich bitte dies zu entschuldigen und auch darum, von weiteren Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage abzusehen. Letzteres auch im Sinne einer möglichst schnellen Bearbeitung aller Anträge. Mit freundlichen Grüßen