Kontrollbericht zu Restaurant Spitzner, Münster

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Spitzner
Königsstraße 42
48143 Münster

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2022
  • Frist
    17. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Spitzner, Münster [#251233]
Datum
12. Juni 2022 16:04
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Spitzner Königsstraße 42 48143 Münster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251233/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Foodwatch-Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 12.06.2022 ist bei mir eingegangen. Ic…
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
Foodwatch-Anfrage
Datum
15. Juni 2022 08:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 12.06.2022 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie uns Ihre vollständige Postanschrift mit, soweit uns diese nicht bereits vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Zwischennachricht <<E-Mail-Adresse>>
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
1. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie um weitere Bearbeitung meines Anliegens. Mit freundlichen Grüßen <…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 53.52.0002 - Kontrollbericht zu Restaurant Spitzner, Münster [#251233]
Datum
8. Juli 2022 18:09
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie um weitere Bearbeitung meines Anliegens. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251233/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin zur Zeit nicht im Dienst. Ihre Mail wird nicht automatisch weiter geleitet…
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
Automatische Antwort: 53.52.0002 - Kontrollbericht zu Restaurant Spitzner, Münster [#251233]
Datum
8. Juli 2022 18:19
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin zur Zeit nicht im Dienst. Ihre Mail wird nicht automatisch weiter geleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Minnebusch, Tel. [geschwärzt] oder richten Sie eine E-Mail an: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]!] [geschwärzt]
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Datenweitergabe Der Betrieb hat meine Daten angefragt.
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datenweitergabe
Datum
20. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Der Betrieb hat meine Daten angefragt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Spitzner, Münster“ vo…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - 53.52.0002 // Kontrollbericht zu Restaurant Spitzner, Münster [#251233]
Datum
22. August 2022 20:57
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Spitzner, Münster“ vom 12.06.2022 (#251233) (Ihr Zeichen 53.52.0002) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin derzeit nicht an meinem Arbeitsplatz zu erreichen. Ihre Mail wird nicht a…
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
Automatische Antwort: Fristüberschreitung - 53.52.0002 // Kontrollbericht zu Restaurant Spitzner, Münster [#251233]
Datum
22. August 2022 20:57
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin derzeit nicht an meinem Arbeitsplatz zu erreichen. Ihre Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Fällen senden Sie Ihre E-Mail bitte erneut an die Adresse [geschwärzt] oder wenden sich telefonisch an die Rufnummer [geschwärzt] [Münster macht mit!] Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Münster ein wichtiges Anliegen. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem Link: https://www.stadt-muenster.de/datenschutz.html
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 01.07.2022 haben wir Sie postialisch darüber informiert…
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
AW: Fristüberschreitung - 53.52.0002 // Kontrollbericht zu Restaurant Spitzner, Münster [#251233]
Datum
24. August 2022 08:17
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 01.07.2022 haben wir Sie postialisch darüber informiert, dass der Betreiber Ihren Namen und Ihre Anschrift gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG angefragt hat. Da ein Widerspruch auf der Grundlage von Art. 21 DSGVO gegen die Weitergabe Ihrer Daten nicht zulässig ist baten wir Sie um Rückmeldung, ob das Auskunftsbegehren weiter verfolgt wird oder, ob Sie den Antrag zurücknehmen möchten. Aufgrund fehlender Rückmeldung wurde das Verfahren daraufhin eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe noch einmal nachgeschaut. Tatsächlich baten Sie in Ihrem erwähnten Schreib…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fristüberschreitung - 53.52.0002 // Kontrollbericht zu Restaurant Spitzner, Münster [#251233]
Datum
26. August 2022 16:34
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe noch einmal nachgeschaut. Tatsächlich baten Sie in Ihrem erwähnten Schreiben vom 01.07. um Rückmeldung. Weil ich mich bereits in meinem Antrag mit der Datenweitergabe einverstanden erklärt habe, beachtete ich Ihr Schreiben nicht weiter. Dass Sie eine Rückmeldung erwarteten, habe ich daher nicht bemerkt. Außerdem hat der Drittbeteiligte unabhängig von einer Antragsrücknahme das Recht, meine Daten zu erhalten (§ 5 VIG sowie § 29 VwVfG). Aus den genannten Gründen kann ich nicht nachvollziehen, weshalb Sie das Verfahren eingestellt haben. Ich halte meinen Antrag nach wie vor aufrecht und bitte um zügige Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251233/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Auskunft
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
31. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen