Kontrollbericht zu Restaurant Syrtaki, Gütersloh

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Syrtaki
Schulstraße 3
33330 Gütersloh

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Thorsten Ferger
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Thorsten Ferger
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Syrtaki, Gütersloh [#46506]
Datum
20. Januar 2019 12:06
An
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Syrtaki Schulstraße 3 33330 Gütersloh 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ferger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thorsten Ferger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ferger
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Ferger, Ihr Antrag auf Herausgabe der Betriebsbesichtigungsbögen über die letzten 2 durchgefüh…
Von
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Syrtaki, Gütersloh [#46506]
Datum
22. Januar 2019 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ferger, Ihr Antrag auf Herausgabe der Betriebsbesichtigungsbögen über die letzten 2 durchgeführten Kontrollen des Betriebes Restaurant Syrtaki Schulstraße 3 33330 Gütersloh ist hier eingegangen. Da ich den Inhaber dieses Betriebes vor Herausgabe der Informationen an Sie nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW anhören muss, verlängert sich die Frist bezüglich der Bescheidung Ihres Antrags auf 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf Auskunft über die letzten beiden Kontrollen des Betriebes Restau…
Von
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf Auskunft über die letzten beiden Kontrollen des Betriebes Restaurant Syrtaki, Schulstr. 3, 33330 Gütersloh
Datum
31. Januar 2019 08:01
Status
Sehr geehrter Herr Ferger, unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 20.01.2019 teile ich mit, dass die am 05.12.2016 und am 17.07.2017 durchgeführten Kontrollen des o. a. Betriebes nicht zu Beanstandungen geführt haben. Mit freundlichen Grüßen