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Kontrollbericht zu Rewe, Erzhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe
Südliche Ringstraße
64390 Erzhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe, Erzhausen [#41739]
Datum
15. Januar 2019 15:32
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe Südliche Ringstraße 64390 Erzhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Topf Secret Interesse

Offenbar hat die Behörde gefragt, welches Interesse Sie verfolgen. Nach dem Gesetz müssen Sie aber kein Interesse darlegen.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung, Mein Antrag stützt sich auf § 1 Verbraucherinform…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rewe, Erzhausen [#41739] // Az 420-20a06/03a-16/19 (VIG) [#41739]
Datum
8. Februar 2019 11:15
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung, Mein Antrag stützt sich auf § 1 Verbraucherinformationsgesetz - VIG und ich begehre Information nach § 2 Abs. 1 VIG. Dieser Antrag bedarf meiner Auffassung nach keine Begründung. Außerdem betrifft mein Antrag meiner Meinung nach keine Daten dritter im Sinne der §§ 82 und 83, weshalb § 85 Abs. 3 des HDSIG nicht zutrifft. Sollten Sie anderer Auffassung sein bitte ich um genaue Angaben, auf welchen Punkt der §§ 82 und 83 Sie sich bezüglich einer gewünschten Begründung beziehen. Gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG dürfen meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben werden. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten, solange diese Nachfrage nicht erfolgt. Falls eine Nachfrage des betroffenen Betriebes erfolgt, bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag zurücknehme. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 41739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG), Ihr Antrag vom 15.01.2019 auf Informationen über den Betrieb Rewe, Südliche Ringstraße, 64390 Erzhausen
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG), Ihr Antrag vom 15.01.2019 auf Informationen über den Betrieb Rewe, Südliche Ringstraße, 64390 Erzhausen
Datum
15. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass mein Antrag dem Antragserfordernis nach § 4 VIG entsprich…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rewe, Erzhausen // Vorgang 420-20a06/03a-16/19 (VIG) [#41739]
Datum
13. März 2019 08:06
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass mein Antrag dem Antragserfordernis nach § 4 VIG entspricht und hinreichend bestimmt genug formuliert ist. Ich bin nicht verpflichtet, mein Informationsbegehren zu begründen. Vielmehr ergibt sich aus § 2 VIG ein voraussetzungsloser „Anspruch auf freien Zugang“ entsprechend meines bestimmten Antrags. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 41739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Erzhausen“ vom 15.01.20…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rewe, Erzhausen // Vorgang 420-20a06/03a-16/19 (VIG) [#41739]
Datum
22. Mai 2019 07:54
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Erzhausen“ vom 15.01.2019 (#41739) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 41739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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