Kontrollbericht zu Rewe, Flensburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe
Friesische Straße 150
24937 Flensburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    18. März 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe, Flensburg [#180667]
Datum
17. Februar 2020 14:48
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe Friesische Straße 150 24937 Flensburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 180667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180667 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der L…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Rewe, Flensburg [#180667]
Datum
17. Februar 2020 16:33
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Flensburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Ds_Antrag_Vig_Wsp.html Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Flensburg“ vom 17.02.20…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Rewe, Flensburg [#180667]
Datum
25. März 2020 09:21
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Flensburg“ vom 17.02.2020 (#180667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 180667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180667 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. März 2020 09:21
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Flensburg“ vom 17.02.20…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Rewe, Flensburg [#180667]
Datum
25. März 2020 09:24
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Flensburg“ vom 17.02.2020 (#180667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 180667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180667 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an Dritte…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Rewe, Flensburg [#180667]
Datum
30. März 2020 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an Dritte widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Wir haben Sie bereits darüber in Kenntnis gesetzt und Sie darum gebeten, uns mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag auch unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten wollen. Leider ist eine entsprechende Mitteilung Ihrerseits bislang nicht erfolgt, sodass wir den Antrag derzeit nicht weiterbearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ...Ja ich möchte den Antrag weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen << Adre…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Rewe, Flensburg [#180667]
Datum
3. April 2020 08:11
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...Ja ich möchte den Antrag weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 180667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180667 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Per Email << Adresse entfernt >> O…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
18. Mai 2020 16:33
Status

Rechtsgutachten für „Topf Secret“

Schleswig-Holstein weigert sich leider, Beanstandungen bei Betrieben herauszugeben und beruft sich zu unrecht auf die Regelung im LFGB.

Hier finden Sie ein Rechtsgutachten, das die rechtliche Lage zu „Topf Secret“ klarstellt. Sie können die Behörde gerne davon in Kenntnis setzen oder das Gutachten nutzen, um rechtlich gegen die Behörde vorzugehen.

Per Email << Adresse entfernt >> Osterstraße 29a << Adresse entfernt >> Betreff: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bezug: Unser Bescheid vom 21.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend unseres Bescheides vom 21.04.2020 gewähren wir Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb „ Rewe, Friesische Straße 150, 24937 Flensburg“: Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 21.08.2019 und am 10.02.2020 statt. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung wir in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB berechtigt sind. Mit freundlichen Grüßen