Kontrollbericht zu Rewe, Karben

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe
Rendeler Straße 76
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2020
  • Frist
    14. Mai 2020
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe, Karben [#179714]
Datum
8. Februar 2020 15:52
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe Rendeler Straße 76 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179714 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach dem Verbraucherschutzinformationsgesetz - Aktenzeichen 2.4.2 - 20a
Von
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherschutzinformationsgesetz - Aktenzeichen 2.4.2 - 20a
Datum
11. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherschutzinformationsgesetz - Aktenzeichen 2.4.2 - 20a [#179714] Sehr geehrteAntra…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherschutzinformationsgesetz - Aktenzeichen 2.4.2 - 20a [#179714]
Datum
23. Februar 2020 00:01
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach dem nun meine Identität über den Postweg verifiziert ist, bitte ich Sie nun per Email auf meine Anfrage zu antworten. (vergl Erlass vom HMUKLV Jan/Feb 2019) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179714 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
VIG - Bekanntgabe der Entscheidung nach Prüfung Ihrer Anträge auf Informationserteilung nach dem VIG, betreffend o…
Von
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
VIG - Bekanntgabe der Entscheidung
Datum
16. März 2020
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

geschwärzt
1,1 MB
nach Prüfung Ihrer Anträge auf Informationserteilung nach dem VIG, betreffend o.a. Betriebe, habe ich nach folgende Entscheidung getroffen: Sie erhalten bis zum 15.06.2020 die Möglichkeit, die letzten zwei Kontrollberichte der amtl. Lebensmittel- und Fleischhygiene überwachung nach §§39, 42 LFGB in meiner Behörde (Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz, OckstädterStr. 3-5, 61169 Friedberg) einzusehen. Fotos, Kopien o.Ä. dürfen während der Einsichtnahme nicht gemacht werden. Die Einsichtnahme kann erst nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe meiner Entscheidung an den o. g. Betrieb erfolgen. Diese Entscheidung wurde dem betroffenen Betrieb mit Schreiben von heute übersandt. Die festgelegte Art und Weise der Einsichtnahme in meinem Fachdienst ermöglicht die Realisierung Ihres gesetzlichen Anspruchs aus §2 Abs. 1 Nr. 1 VIG verringert aber auch die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung der Informationen und schützt den betroffenen Betrieb im gebotenen Maße. Im Rahmen der Einsichtnahme wird Ihnen einfachkundiger Mitarbeiter zur Seite stehen. Dieser Mitarbeiter kann Ihnen eventuelle Mängelbeschreibungen in der Niederschrift der Betriebsprüfung erläutern und allgemein verständlich darstellen. Bitte bringen Sie am Tag der Einsichtnahme ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) zur Identitätsfeststellung mit. Bitte setzen Sie sich nach Ablauf von 14 Tage mit mir (Kontaktdaten siehe Informationsblock) in Verbindung, damit eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme getroffen werden kann. Sollten Sie innerhalb der nächsten drei Monate von Ihrem gewährten Recht auf Einsichtnahme keinen Gebrauch machen, gilt Ihr Antrag als abschließend bearbeitet. Eine Einsichtnahme wäre danach erst nach erneuter Antragstellung auf Informationsgewährung und Gewährung durch mich möglich. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratdes Wetteraukreises, Fachdienst Veterinärwesen; Infektions- und Verbraucherschutz, Europaplatz, 61169 Friedberg, Widerspruch eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG - Bekanntgabe der Entscheidung [#179714] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Entscheidung hat mich sehr übe…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG - Bekanntgabe der Entscheidung [#179714]
Datum
22. März 2020 17:44
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Entscheidung hat mich sehr überrascht und trifft mich mit ein wenig Unverständnis. Hiermit lege ich Einspruch gegen Ihre Entscheidung ein und bitte Sie um entsprechende Revidierung. Nachstehend meine Widerspruchsgründe im Einzelnen: 1. In meinem Informationsersuchen habe ich um elektronische Übermittlung erbeten. Von diesem Wunsch kann aus wichtigem Grunde abgewichen werden. Mit Ihrer Entscheidung sind sie von meinem Wunsch abgewichen, obwohl sie bereits zuvor auf postalischem Wege meine Identität verifiziert hatten. In Ihrer Entscheidung wird kein wichtiger Grund aufgeführt. Welcher wichtige Grund ist dies und wie begründet sich dieser aus rechtlicher Sicht? Aus welchem Grund weichen Sie vom Erlass des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 28.01.2019 (Geschäftszeichen V3-020a 18.25.06.03.-001) zum Thema ab? In diesem Erlass wird eine elektronische Übermittlung auf Seite 3 1. Absatz ausdrücklich empfohlen, falls diese vom Antragssteller gewünscht wird. 2. Sie gewähren mir das Recht ihre Akten vor Ort einzusehen. Diese Form der Entscheidung verwundert mich sehr. 1. Entspricht sie nicht meiner beantragten Form und 2. Verstehe ich nicht, wie sich aus gesundheitspolitischer Sicht in Zeiten von COVID-19 vertreten lässt, Besucher zu sich ins Amt einzuladen. Erlauben Sie aktuell überhaupt derzeit Publikumsverkehr zu sich ins Amt? Diese Form der Einsichtgewährung schließt mich quasi von der Information aus und erlaubt mir nicht, mich über den Zustand der von mir angegebenen Betriebe zu informieren, um mir eine Meinung zu bilden. Ich besitze kein PKW und arbeite in Frankfurt. Den Arbeitsweg bestreite ich mit einem Fahrrad. Auch in Zeiten von Corona bin ich sehr stark eingebunden und werde es zu normalen Geschäftszeiten nicht bis nach Friedberg schaffen. Ist dies die gewünschte Wirkung Ihrer Entscheidung? Abweichend von der elektronischen Form, können Sie mir die erbetenen Informationen auch auf postalischem Wege zukommen lassen, elektronisch sollte für die Steuerzahler aber die günstigere sein. 3. Sie begründen in Ihrem Schreiben die Einsichtnahme vor Ort auch mit einer Vermeidung einer Missbräuchlichen Verwendung. Welche mögliche missbräuchliche Verwendung meinen Sie und mit welcher rechtlichen Norm ist dieser beschrieben? 4. Mit welcher rechtlichen Norm begründen Sie den Verbot Fotos, Kopien oder ähnliches von den Unterlagen zu machen? Dies widerspricht meines Erachtens den gültigen Normen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179714 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: VIG - Bekanntgabe der Entscheidung [#179714] Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte bestätigen Sie bitte freundli…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG - Bekanntgabe der Entscheidung [#179714]
Datum
27. April 2020 22:55
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte bestätigen Sie bitte freundlicher Weise den Eingang meines Einspruchs. Verstärkend kommt hinzu, dass in Hessen seit meinem Einspruch alle vermeidbaren Kontakte vermieden werden sollten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179714 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: VIG - Bekanntgabe der Entscheidung [#179714] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Entscheidung in Bezug auf mei…
An Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG - Bekanntgabe der Entscheidung [#179714]
Datum
1. Juni 2020 16:33
An
Wetteraukreis - Der Kreisausschuss - Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Entscheidung in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Karben“ vom 08.02.2020 (#179714) habe ich nun von mehr als 2 Monaten widersprochen. Ebenfalls habe ich Ihnen diesen Einspruch postalisch zukommen lassen. Bisher gab es hierzu keine Reaktion Ihrer Seits. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179714 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>