Kontrollbericht zu Rewe, Langenhagen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe
Maria-Montessori-Straße 3
30855 Langenhagen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Timo Simon
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Timo Simon
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe, Langenhagen [#189109]
Datum
17. Juni 2020 10:55
An
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe Maria-Montessori-Straße 3 30855 Langenhagen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Timo Simon Anfragenr: 189109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189109/ Postanschrift Timo Simon << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Timo Simon
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Simon, Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Lebens…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Rewe, Langenhagen [#189109]
Datum
17. Juni 2020 13:36
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Simon, Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Lebensmittelgeschäftes REWE Meczurat oHG, Maria-Montessori-Str. 3, 30855 Langenhagen, ist hier am 17.06.2020 eingegangen. Mit Ihrem Auskunftsersuchen haben Sie ein Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, muss ich diesem Verlangen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG unabhängig vom Zeitpunkt der Nachfrage des Betriebes nachkommen. Nach § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll das Auskunftsersuchen den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Ich bitte Sie daher um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift. Diese wird für die Zustellung der Verwaltungsakte (Bekanntgabe des Grundbescheides, Informationserteilung) sowie das Informationsrecht des Lebensmittelunternehmers benötigt. Eine Entscheidung ergeht nur, wenn Sie mir Ihre Anschrift mitgeteilt haben. Es wird eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihre Antrags ab. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
Timo Simon
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 …
An Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Timo Simon
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Rewe, Langenhagen [#189109]
Datum
17. Juni 2020 13:46
An
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Timo Simon Anfragenr: 189109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189109/ Postanschrift Timo Simon << Adresse entfernt >>
Timo Simon
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Langenhagen“ vo…
An Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Timo Simon
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Rewe, Langenhagen [#189109]
Datum
21. Juli 2020 06:05
An
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Langenhagen“ vom 17.06.2020 (#189109) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Timo Simon Anfragenr: 189109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189109/ Postanschrift Timo Simon << Adresse entfernt >>
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Simon, ich nehme Bezug auf meine Mail vom 17.06.2020 und mein Schreiben vom 07.07.2020 (Besche…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Rewe, Langenhagen [#189109]
Datum
21. Juli 2020 07:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Simon, ich nehme Bezug auf meine Mail vom 17.06.2020 und mein Schreiben vom 07.07.2020 (Bescheid über die Informationsgewährung). Da eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgte, betrug die Bearbeitungsfrist nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG zwei Monate. Die Bekanntgabe des Bescheides über die Informationsgewährung vom 07.07.2020 erfolgte an den betroffenen Betrieb mit Zustellungsurkunde am 09.07.2020. Dem betroffene Betrieb wird damit gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 VIG die Möglichkeit gegeben, gegen den Bescheid Klage zu erheben sowie einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu stellen. Wird binnen 14 Tagen kein Rechtsmittel eingelegt, werde ich Ihnen nach Ablauf dieser Frist die beantragte Auskunft übermitteln. Mit freundlichen Grüßen

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Timo Simon
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Langenhagen“ vo…
An Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Timo Simon
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Rewe, Langenhagen [#189109]
Datum
25. Juli 2020 13:36
An
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Langenhagen“ vom 17.06.2020 (#189109) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Timo Simon Anfragenr: 189109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189109/ Postanschrift Timo Simon << Adresse entfernt >>