Kontrollbericht zu Rewe-Mokanski, Bochum

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe-Mokanski
Wattenscheider Hellweg 163-165
44867 Bochum

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich, soweit man in Ihrem Hause bezüglich eventueller Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen bereits zu abschließenden rechtlichen Würdigungen gelangt ist. Sollte letzteres nicht der Fall sein, bitte ich darum, meine Anfrage als eine nach der Herausgabe derjenigen beiden letzten Kontrollberichte zu verstehen, für die diese Würdigungen abschließend sind und für die daher die Vorläufigkeit der Würdigungen kein Ausschlussgrund mehr sein kann.

Antworten erbitte ich in elektronischer Form (E-Mail) und verweise auf § 6 Abs. 1 S. 2 VIG, wonach nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von meiner Bitte abgewichen werden kann. In diesem Fall bitte ich außerdem um Erläuterung des wichtigen Grundes.

Der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten i.S.d § 5 Abs. 2 S. 4 VIG stimme ich insoweit vorab zu, wie es einer positiven Entscheidung über meinen Antrag zuträglich ist. Auf die Benachrichtigung nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG verzichte ich um Ihren Arbeitsaufwand gering zu halten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2022
  • Frist
    9. November 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Bochum - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe-Mokanski, Bochum [#260383]
Datum
7. Oktober 2022 16:17
An
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe-Mokanski Wattenscheider Hellweg 163-165 44867 Bochum 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich, soweit man in Ihrem Hause bezüglich eventueller Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen bereits zu abschließenden rechtlichen Würdigungen gelangt ist. Sollte letzteres nicht der Fall sein, bitte ich darum, meine Anfrage als eine nach der Herausgabe derjenigen beiden letzten Kontrollberichte zu verstehen, für die diese Würdigungen abschließend sind und für die daher die Vorläufigkeit der Würdigungen kein Ausschlussgrund mehr sein kann. Antworten erbitte ich in elektronischer Form (E-Mail) und verweise auf § 6 Abs. 1 S. 2 VIG, wonach nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von meiner Bitte abgewichen werden kann. In diesem Fall bitte ich außerdem um Erläuterung des wichtigen Grundes. Der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten i.S.d § 5 Abs. 2 S. 4 VIG stimme ich insoweit vorab zu, wie es einer positiven Entscheidung über meinen Antrag zuträglich ist. Auf die Benachrichtigung nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG verzichte ich um Ihren Arbeitsaufwand gering zu halten.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260383/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Bet…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rewe-Mokanski, Bochum [#260383]
Datum
10. Oktober 2022 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Obwohl ich meine Zustimmung i.S.d. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG bereits…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
2. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Obwohl ich meine Zustimmung i.S.d. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG bereits gegeben hatte, fragt die Stadt nochmal nach meiner Zustimmung. Offenbar werden die Anträge überhaupt nicht gelesen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#260383]
Ihr Zeichen: 32 214 1 VIG Sehr << Anrede …
An Stadt Bochum - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#260383]
Datum
10. November 2022 09:42
An
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 32 214 1 VIG Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2.11.2022 zu meiner Anfrage „Kontrollbericht zu Rewe-Mokanski, Bochum“ vom 07.10.2022 (#260383) und der Rückfrage zur Weitergabe meiner Daten. In meinem Antrag heißt es wörtlich "Der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten i.S.d § 5 Abs. 2 S. 4 VIG stimme ich insoweit vorab zu, wie es einer positiven Entscheidung über meinen Antrag zuträglich ist. Auf die Benachrichtigung nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG verzichte ich um Ihren Arbeitsaufwand gering zu halten.". Dem habe ich nichts hinzuzufügen und bitte Sie, die Bearbeitung des Antrages entsprechend weiterzuführen. Daneben erlaube ich mir, an eine weitere Passage meines Antags zu erinnern, die da lautet: "Antworten erbitte ich in elektronischer Form (E-Mail) und verweise auf § 6 Abs. 1 S. 2 VIG, wonach nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von meiner Bitte abgewichen werden kann. In diesem Fall bitte ich außerdem um Erläuterung des wichtigen Grundes." Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Bochum - Ordnungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Es fanden im August und September 2022 Kontrollen aus untersch…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
18. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Es fanden im August und September 2022 Kontrollen aus unterschiedlichen Anlässen statt. Die Kontrolle im August führte zu einer Vielzahl an Feststellungen - vielleicht war das der Grund, aus dem erstmals ein kontrollierter Betrieb meine persönlichen Daten bei der Behörde angefragt hat. Meine bereits bei Antragstellung erteilte Zustimmung dazu wurde natürlich wie immer durch die Behörde ignoriert.