Kontrollbericht zu REWE, Weinheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
REWE
Berliner Platz 1
69469 Weinheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Samuel Albert
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
Samuel Albert
Betreff
Kontrollbericht zu REWE, Weinheim [#51158]
Datum
27. Januar 2019 09:42
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: REWE Berliner Platz 1 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Samuel Albert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Samuel Albert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 27. Januar 2019. Sie erhalten weitere Nachricht auf dem Postw…
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu REWE, Weinheim [#51158]
Datum
30. Januar 2019 13:37
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 27. Januar 2019. Sie erhalten weitere Nachricht auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Betrieb "REWE" mit Sitz Berliner Platz 1, << Adresse entfernt >> Ihr Antrag vom 27.01.2019
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Betrieb "REWE" mit Sitz Berliner Platz 1, << Adresse entfernt >> Ihr Antrag vom 27.01.2019
Datum
8. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
1550830816091968534529.jpg
2,7 MB
Samuel Albert
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
Samuel Albert
Betreff
AW: Kontrollbericht zu REWE, Weinheim [#51158]
Datum
19. Februar 2019 21:31
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Samuel Albert Anfragenr: 51158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Samuel Albert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Betrieb "REWE" mit Sitz Berliner Platz 1, << Adresse entfernt >> Ihr Antrag vom 27.01.2019
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Betrieb "REWE" mit Sitz Berliner Platz 1, << Adresse entfernt >> Ihr Antrag vom 27.01.2019
Datum
22. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
15515217591951855672653.jpg
2,3 MB
Samuel Albert
AW: Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Betrieb "REWE" mit Sitz Berliner Platz 1, <&l…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
Samuel Albert
Betreff
AW: Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Betrieb "REWE" mit Sitz Berliner Platz 1, << Adresse entfernt >> Ihr Antrag vom 27.01.2019 [#51158]
Datum
30. März 2019 01:34
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu REWE, Weinheim“ vom 27.01.2019 (#51158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Samuel Albert Anfragenr: 51158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Samuel Albert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Samuel Albert
AW: Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Betrieb "REWE" mit Sitz Berliner Platz 1, 69469 …
An Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Details
Von
Samuel Albert
Betreff
AW: Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Betrieb "REWE" mit Sitz Berliner Platz 1, 69469 Weinheim Ihr Antrag vom 27.01.2019 [#51158]
Datum
28. September 2019 09:28
An
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu REWE, Weinheim“ vom 27.01.2019 (#51158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Samuel Albert Anfragenr: 51158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Samuel Albert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Ruhen des Verfahrens Die Firma REWE hat gegen den Bescheid des Landratsamtes geklagt. Nun wurde das Ruhen des Verf…
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ruhen des Verfahrens
Datum
7. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
Die Firma REWE hat gegen den Bescheid des Landratsamtes geklagt. Nun wurde das Ruhen des Verfahrens in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart. Ich frage mich, wie lange das Verfahren jetzt Ruhen wird, und wann ich endlich die angeforderten Daten erhalten werde.

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Samuel Albert
AW: Ruhen des Verfahrens [#51158] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontro…
An Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Details
Von
Samuel Albert
Betreff
AW: Ruhen des Verfahrens [#51158]
Datum
6. Juli 2020 14:28
An
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu REWE, Weinheim“ vom 27.01.2019 (#51158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 465 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Samuel Albert Anfragenr: 51158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/51158/ Postanschrift Samuel Albert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>