Kontrollbericht zu Rewe, Wiesbaden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe
Siemensstraße 6
65205 Wiesbaden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2021
  • Frist
    11. August 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe, Wiesbaden [#221883]
Datum
5. Juni 2021 03:26
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe Siemensstraße 6 65205 Wiesbaden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221883/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auto Reply Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mitarbeiter…
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail nicht ausreichend für die Wahrung von Fristen bei Einsprüchen bzw. Widersprüchen ist. Hierzu bedarf es der Schriftform oder der Niederschrift in unserem Amt. Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Teutonenstraße 1 65187 Wiesbaden
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Zwischenmitteilung Ihrer Anfrage zum Kontrollbericht zum Betrieb; Rewe; Siemensstr. 6; 65205 Wiesbaden Sehr Antrag…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Zwischenmitteilung Ihrer Anfrage zum Kontrollbericht zum Betrieb; Rewe; Siemensstr. 6; 65205 Wiesbaden
Datum
17. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
736,7 KB
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 07.06.2021. Diesen haben wir erhalten. Alle eingehenden Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch absehbar, dass wir die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In.diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischenmitteilung Ihrer Anfrage zum Kontrollbericht zum Betrieb; Rewe; Siemensstr. 6; 65205 Wiesbaden [#22188…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischenmitteilung Ihrer Anfrage zum Kontrollbericht zum Betrieb; Rewe; Siemensstr. 6; 65205 Wiesbaden [#221883]
Datum
11. September 2021 18:01
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Wiesbaden“ vom 05.06.2021 (#221883) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221883/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auto Reply Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mi…
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail nicht ausreichend für die Wahrung von Fristen bei Einsprüchen bzw. Widersprüchen ist. Hierzu bedarf es der Schriftform oder der Niederschrift in unserem Amt. Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Teutonenstraße 1 65187 Wiesbaden
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Sehr Antragsteller/in nach Prüfung Ihres Antrages…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG);
Datum
25. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Sehr Antragsteller/in nach Prüfung Ihres Antrages vom 07.06.2021 auf Informationserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Wir werden Ihnen die Kontrollberichte zu o.g. Betrieb nach Ablauf von zehn Werktagen postalisch übersenden, wenn der Betrieb nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgeht. Diese Entscheidung wurde dem o.g. Lebensmittelunternehmer bekanntgegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Wiesbaden“ vom 05.06.…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Rewe, Wiesbaden [#221883]
Datum
1. November 2021 16:37
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe, Wiesbaden“ vom 05.06.2021 (#221883) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221883/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in wie im Schreiben vom 25.10.2021 mitgeteilt, gewähren wir Ihnen die beantragte Information n…
Sehr Antragsteller/in wie im Schreiben vom 25.10.2021 mitgeteilt, gewähren wir Ihnen die beantragte Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) o.g. Lebensmittelunternehmer wie folgt: In Bezug auf Ihren Antrag vom 07.06.2021 erhalten Sie beigefügt die Kontrollberichte vom 19.06.2020 sowie 03.02.2021 unter Berücksichtigung, dass die personenrelevanten Angaben geschwärzt wurden. Bitte entnehmen Sie die rechtliche Zuordnung ggf. den zusätzlich aufgeführten Anmerkungen. Mit freundlichen Grüßen