Kontrollbericht zu Rio Steakhaus, Großpaschleben

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rio Steakhaus
Trinumer Straße 1
06386 Großpaschleben

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2024
  • Frist
    3. April 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rio Steakhaus, Großpaschleben [#298610]
Datum
28. Januar 2024 19:48
An
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rio Steakhaus Trinumer Straße 1 06386 Großpaschleben 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298610/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Eingangsbestätigung Ihr Antrag vom 28.01.2024 (#298610 -12), sich nach dem Verbraucherinformationsgesetz den Zugan…
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
31. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag vom 28.01.2024 (#298610 -12), sich nach dem Verbraucherinformationsgesetz den Zugang zu bei mir vorhandenen Informationen zu verschaffen, ist am 29.01.2024 bei mir eingegangen. Ich werde Ihre Anträge innerhalb der gesetzlichen Frist, ein Monat nach Eingang des Antrages gemäß § 5 Abs. 1 VIG, bearbeiten. Ich weise darauf hin, dass es sich bei dieser Frist um eine Regelfrist handelt. Dies bedeutet, dass sich die Bearbeitungsdauer bei Auftreten besonderer Umstände verlängern kann. Soweit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Dritter zu beteiligen ist, verlängert sich die gesetzliche Bearbeitungszeit auf bis zu 2 Monaten. Dies ist vorliegend der Fall. Ich weise Sie darauf hin, dass ein von der Eröffnung des Zugangs ....
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Bescheid Grundbescheid 1. Ihrem Antrag vom 29.01.2024 wird stattgegeben. 2. Der Zugang zu den nachgesuchten Inform…
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
19. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Grundbescheid 1. Ihrem Antrag vom 29.01.2024 wird stattgegeben. 2. Der Zugang zu den nachgesuchten Informationen erfolgt durch schriftliche Mitteilung der Kontrollberichte vom 18.04.2023 und 23.01.2023 an Ihre Postanschrift nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung des Bescheides an den beteiligten Dritten. 3. Der Bescheid ergeht kostenfrei.

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Informationszugang bezugnehmend auf Ihren oben genannten Antrag vom 28.01.2024 erhalten Sie hiermit ergänzend zum …
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
11. März 2024
Status
Warte auf Antwort
bezugnehmend auf Ihren oben genannten Antrag vom 28.01.2024 erhalten Sie hiermit ergänzend zum Grundbescheid vom 19.02.2024 die von Ihnen gewünschten Informationen zu den letzten beiden Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung bezüglich des oben genannten Betriebes bis zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die letzten beiden Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im oben genannten Betrieb fanden am 18.04.2023 und 23.01.2023 statt. Folgende Mängel (Beanstandungen) wurden festgestellt: Kontrolle 18.04.2023 An der Eingangstür vom Außenbereich zum Lager fehlte der Insektenschutz. Der Wasserhahn ---~- -~des Ff8rldwaSCFil:5eCkeris im Kücheribereich War verschmutzt. Dfe l8fZ~cfianKanlagenrein1gung erfolgte zum 01.03.2023. Kontrolle am 23.01.2023 Hier wurden keine Mängel vorgefunden. Alle Kontrollen, die nach dem Zeitpunkt der Antragstellung durchgeführt wurden, sind nicht Bestandteil des Antrages.