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Kontrollbericht zu Ristorante Brunello

Anfrage an: Landratsamt Ebersberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ristorante Brunello
Mühldorfer Straße 3, Forstinning

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beantrage die Herausg…
An Landratsamt Ebersberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ristorante Brunello [#36723]
Datum
14. Januar 2019 15:48
An
Landratsamt Ebersberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante Brunello Mühldorfer Straße 3, Forstinning 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ebersberg
Lebensmittelrecht; Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage nach …
Von
Landratsamt Ebersberg
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelrecht; Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
15. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist am 14.01.2019 bei uns eingegangen. Vor der Erteilung etwaiger Auskünfte haben wir Dritte am Verfahren zu beteiligen. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage kann daher bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen (vgl. $ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). BeachtenSie bitte, dass wir auf Nachfrage des Dritten Ihren Namen und Ihre Anschrift offen legen müssen (vgl. 8 5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass keine Auskünfte per E-Mail erteilt werden können. Sie werden deshalb schriftlich über das Ergebnis unserer Prüfung informiert werden. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Ebersberg
Lebensmittelrecht; Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Anfrage zu lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen, betr…
Von
Landratsamt Ebersberg
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelrecht; Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Anfrage zu lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen, betreffend: Ristorante Brunello, Mühldorfer Straße 3 in << Adresse entfernt >>; Hier: Ihr Widerspruch gegen die Weitergabe Ih
Datum
18. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte<Information-entfernt> ich nehme nochmal Bezug auf mein Schreiben vom 15.01.2019, in dem ich bereits darauf hingewiesen hatte, dass wir zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verpflichtet sind, sofern der betroffene Lebensmittelunternehmer dies verlangt. Auf Weisung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.01.2019 sind wir gehalten, die Bearbeitung Ihrer Anfrage vorerst einzustellen: Der Konflikt zwischen Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf Geheimhaltung Ihrer Daten und dem Anspruch des Lebensmittelunternehmens auf Offenlegung hindert uns an einer rechtskonformen Bearbeitung. Sofern Sie die Herausgabe der beantragten Informationen weiterhin verlangen, ist Ihr Widerspruch innerhalb der nächsten zwei Wochen schriftlich zurückzunehmen. Andernfalls sehen wir den Vorgang als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen gesend…
An Landratsamt Ebersberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zurückgezogen: Kontrollbericht zu Ristorante Brunello [#36723]
Datum
21. Februar 2019 16:55
An
Landratsamt Ebersberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen gesendet im Auftrag Anfragenr: 36723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.