Kontrollbericht zu Ristorante Claudio D´Amico, Passau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ristorante Claudio D´Amico
Dr.-Emil-Brichta-Straße 9
94036 Passau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Ekkehard Schmalzl
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia Details
Von
Ekkehard Schmalzl
Betreff
Kontrollbericht zu Ristorante Claudio D´Amico, Passau [#41510]
Datum
15. Januar 2019 14:45
An
Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante Claudio D´Amico Dr.-Emil-Brichta-Straße 9 94036 Passau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ekkehard Schmalzl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ekkehard Schmalzl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ekkehard Schmalzl
Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia
Sehr geehrter Herr Schmalzl, Sie haben einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz über den Betrieb Risto…
Von
Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia
Betreff
Kontrollbericht zu Ristorante Claudio D´Amico, Passau [#41510] Anfrage nach dem VIG
Datum
17. Januar 2019 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmalzl, Sie haben einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz über den Betrieb Ristorante Claudio D'Amico Dr.-Emil-Brichta.Straße 9 94036 Passau gestellt. Wir möchten Sie hiermit auffordern, Ihren im Antrag erklärten Widerspruch ("Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO.") zurückzunehmen, da wir als zuständige Behörde gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers - in diesem Fall Ihren Namen und Ihre Anschrift - offenzulegen haben und kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO besteht. Des Weiteren möchten wir Sie bitten, uns Ihre Anschrift vollständig zu übermitteln. Wird der Widerspruch nicht zurückgenommen und liegt uns Ihre vollständige ladungsfähige Anschrift nicht vor, ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Ekkehard Schmalzl
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Meine Anfrage hat sich erledigt. Ich betrachte die Angelegenheit als erledigt. …
An Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia Details
Von
Ekkehard Schmalzl
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ristorante Claudio D´Amico, Passau [#41510] Anfrage nach dem VIG [#41510]
Datum
17. Januar 2019 15:37
An
Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Meine Anfrage hat sich erledigt. Ich betrachte die Angelegenheit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ekkehard Schmalzl Anfragenr: 41510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ekkehard Schmalzl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>