Kontrollbericht zu Ristorante Osteria, Mittenwalde

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ristorante Osteria
Yorckstraße 13-14
15749 Mittenwalde

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ristorante Osteria, Mittenwalde [#44669]
Datum
17. Januar 2019 05:56
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ristorante Osteria Yorckstraße 13-14 15749 Mittenwalde 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Antrag VIG Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte Antragste…
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres Antrages bestätigt, mit dem Sie Auskünfte bezüglich eines im Landkreis Dahme-Spreewald ansässigen Lebensmittelunternehmen begehren. Hierzu ist zunächst das betroffene Lebensmittelunternehmen zu beteiligen, so dass die Bearbeitungsfrist in der Regel entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG zwei Monate beträgt. Darüber hinaus richtet sich das Verfahren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 VIG nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Aus diesem Grund ist die Entscheidung über eine Auskunftserteilung ein Verwaltungsakt, zu dessen Erlass die Schriftform vorgesehen ist. Sie werden daher gebeten, sofern noch nicht erfolgt, Ihre postalische Anschrift mitzuteilen, da Ihnen andernfalls die Entscheidung über den Antrag nicht bekannt gegeben werden kann. Weiterhin werden Sie bereits jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG die Verpflichtung besteht, dem Lebensmittelunternehmen auf dessen Nachfrage den Namen und die Anschrift der antragstellenden Person offen zu legen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Antrag VIG Ihr Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenzeichen: 3…
Ihr Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenzeichen: 39.08.01.01/ 2019/ 009 - VIG Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie wurden bereits vor einiger Zeit gebeten, im Rahmen der Antragstellung Ihre postalische Anschrift mitzuteilen. Nunmehr musste festgestellt werden, dass Sie Ihre Anschrift bisher nicht oder nicht vollständig eingereicht haben. Daher wird nochmals an die Einreichung der (vollständigen) Adresse erinnert. Erneut werden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Entscheidung über Ihren Antrag nur schriftlich per Bescheid (keine E-Mail) erfolgen kann. Sofern Sie weiterhin keine oder keine vollständige Anschrift einreichen, kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden und die Informationserteilung nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Antrag nach dem VIG Ihr Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenz…
Ihr Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenzeichen: 39.08.01.01/ 2019/ 009 - VIG Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie haben einen Antrag auf Informationen nach dem VIG gestellt. Nunmehr hat das betroffene Lebensmittelunternehmen die Übermittlung Ihres Namens und Ihrer Anschrift beantragt. Da diese Angaben entsprechend der gesetzlichen Regelungen des VIG auf Nachfrage des Betroffenen offen zu legen sind, ist dem Antrag des Lebensmittelunternehmens zu entsprechen. Von daher ist in Kürze – spätestens ab dem 26. Februar 2019 – die Herausgabe der vorstehend näher bezeichneten Angaben an das Lebensmittelunternehmen vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen