Kontrollbericht zu Ristorante Pfauen, Reutlingen

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Ristorante Pfauen
Kanzleistraße 52
72764 Reutlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle am 10.11.2015
Verstoß:
1. Das Schneidebrett an der Saladette ist verschlissen.
2. Die Dichtungen sämtlicher Kühleinrichten sind defekt und teils versport.
3. Die Mikrowelle ist mangelhaft gereinigt.
4. Putzgerätschaften stehen in der Küche.
5. Das Handwaschbecken ist nicht funktionstüchtig und es ist zugestellt.
6. Zum Reinigen der Hände wird ein Seifenstück verwendet.
7. Der Tiefkühlschrank ist stark vereist und befindet sich nicht abgedecktes Fleisch darin.
8. Die Lüftung ist defekt.
9. Die Siedekörbe für Nudeln, Pfannen und Gerätschaften sind teils verschlissen.
10. Unter dem Herd befindet sich eine schadhafte Stelle im Boden.
11. Die Spülmaschine ist stark verkalkt und die Spülbrause ist altverschmutzt.
12. Der Deckel des Mülleimers fehlt.
13. Die Aufschnittmaschine kann nicht zerlegt und daher nicht gereinigt werden.
14. In einer Schublade befindet sich ein unsauberes Messer.
15. Im Keller befindet sich nicht abgedecktes Panna Cotta zum Abkühlen. Der Raum ist nicht zum Lagern von offenen Lebensmitteln geeignet.
16. Im Kühlhaus ist die Trennung von gewaschenen und ungewaschenen Lebensmitteln nicht gegeben.
17. Es wird keine Schädlingsprophylaxe betrieben.
Maßnahme:
Ankündigung einer Nachkontrolle
Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung

Kontrolle am: 11.11.2015 Kein Verstoß

Kontrolle am: 15.12.2015 Kein Verstoß

Kontrolle am: 13.02.2017
Verstoß:
1. Dichtungen der Kühleinrichtungen alle mangelhaft gereinigt.
2. LM im Kühlschrank nicht abgedeckt.
3. Gefäße mit LM ineinander gestellt.
4. TK-Schrank: LM teils nicht ganz umhüllt.
Maßnahme:
mündliche Belehrung

Kontrolle am 23.07.2019
Verstoß:
1. Schneidbrett der Saladette leicht verschlissen
2. Dichtungen an den Kühlschränken mangelhaft gereinigt
3. Spülkörbe schadhaft / angerostet
4. Spülbrausegriff und Lichtschalter unsauber
5. Es wurden Lebensmittel mit Zutaten in Fertigpackungen in den Verkehr gebracht, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können. Die Kennzeichnung dieser Zutaten fehlte.
Maßnahme:
mündliche Belehrung
Mängel-/Kontrollbericht, geringfügige Mängel
Die Beseitigung der Mängel wurde uns am 23.08.2019 schriftlich vom Betrieb bestätigt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2019
  • Frist
    13. November 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ristorante Pfauen, Reutlingen [#166188]
Datum
9. September 2019 17:09
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Ristorante Pfauen Kanzleistraße 52 72764 Reutlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung, Auslegung des Antrags, Fristverlängerung, Hinweis auf Datenschutz, Hinweis auf Kosten, Ankünd…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung, Auslegung des Antrags, Fristverlängerung, Hinweis auf Datenschutz, Hinweis auf Kosten, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründen"
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 12.09.2019 teilten Sie mir folgendes mit: "Eine Herausga…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ristorante Pfauen, Reutlingen [#166188]
Datum
19. September 2019 20:15
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 12.09.2019 teilten Sie mir folgendes mit: "Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen." Zwar ist eine Herausgabe von anonymisierten Kontrollberichten sehr wohl von § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG gedeckt (vgl. VG München, Beschl. v. 08.07.2019 - M 32 SN 19.1346 -, juris Rn. 48 ff.). Gleichwohl bestehe ich nicht darauf, da Ihre Auskünfte in der Vergangenheit alle mich interessierenden Daten geliefert haben. Ihre Auslegung ist nicht ganz vollständig: Meine Anfrage zielte auf alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre, und nicht nur die letzten beiden. Außerdem interessieren mich ebenfalls die Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den festgestellten Abweichungen getroffen worden sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 a.E. VIG). Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 20.09.2019 kann ich ehrlich gesagt nichts anfangen. Das Anhörungs…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort: WG: AW: Kontrollbericht zu Ristorante Pfauen, Reutlingen [#166188]
Datum
20. September 2019 09:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 20.09.2019 kann ich ehrlich gesagt nichts anfangen. Das Anhörungsverfahren zum Betrieb Pfauen, Reutlingen läuft. Von uns wurden Sie bisher zum oben genannten Betrieb noch nicht angeschrieben und es wurde auch noch keine Information erteilt. Bitte vergewissern Sie sich ob das Ihnen vorliegende Schreiben von unserer Behörde ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in das Schreiben vom 12.09. aus Ihrem Haus, ausweislich der Info im Briefkopf von Ihnen…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ristorante Pfauen, Reutlingen [#166188]
Datum
21. September 2019 12:17
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das Schreiben vom 12.09. aus Ihrem Haus, ausweislich der Info im Briefkopf von Ihnen persönlich bearbeitet, auf das sich meine Nachricht vom 19.09. bezieht, finden Sie in anonymisierter Form hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-ristorante-pfauen-reutlingen/#nachricht-422723 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in der Sachverhalt konnte dank Ihrer Mithilfe aufgeklärt werden. Das Schreibe vom 12.09…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort: AW: Kontrollbericht zu Ristorante Pfauen, Reutlingen [#166188]
Datum
24. September 2019 06:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in der Sachverhalt konnte dank Ihrer Mithilfe aufgeklärt werden. Das Schreibe vom 12.09.2019 wurde ohne mein Wissen von unserer Auszubildenden an Sie als Eingangsbestätigung "Standard" gefertigt und versand. Ihre Anfrage, zum oben genannten Betrieb, läuft uneingeschränkt mit Zeitraum von 5 J. weiter. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunft Kontrolle am 10.11.2015 Verstoß: 1. Das Schneidebrett an der Saladette ist verschlissen. 2. Die Dichtu…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
1. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Kontrolle am 10.11.2015 Verstoß: 1. Das Schneidebrett an der Saladette ist verschlissen. 2. Die Dichtungen sämtlicher Kühleinrichten sind defekt und teils versport. 3. Die Mikrowelle ist mangelhaft gereinigt. 4. Putzgerätschaften stehen in der Küche. 5. Das Handwaschbecken ist nicht funktionstüchtig und es ist zugestellt. 6. Zum Reinigen der Hände wird ein Seifenstück verwendet. 7. Der Tiefkühlschrank ist stark vereist und befindet sich nicht abgedecktes Fleisch darin. 8. Die Lüftung ist defekt. 9. Die Siedekörbe für Nudeln, Pfannen und Gerätschaften sind teils verschlissen. 10. Unter dem Herd befindet sich eine schadhafte Stelle im Boden. 11. Die Spülmaschine ist stark verkalkt und die Spülbrause ist altverschmutzt. 12. Der Deckel des Mülleimers fehlt. 13. Die Aufschnittmaschine kann nicht zerlegt und daher nicht gereinigt werden. 14. In einer Schublade befindet sich ein unsauberes Messer. 15. Im Keller befindet sich nicht abgedecktes Panna Cotta zum Abkühlen. Der Raum ist nicht zum Lagern von offenen Lebensmitteln geeignet. 16. Im Kühlhaus ist die Trennung von gewaschenen und ungewaschenen Lebensmitteln nicht gegeben. 17. Es wird keine Schädlingsprophylaxe betrieben. Maßnahme: Ankündigung einer Nachkontrolle Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung Kontrolle am: 11.11.2015 Kein Verstoß Kontrolle am: 15.12.2015 Kein Verstoß Kontrolle am: 13.02.2017 Verstoß: 1. Dichtungen der Kühleinrichtungen alle mangelhaft gereinigt. 2. LM im Kühlschrank nicht abgedeckt. 3. Gefäße mit LM ineinander gestellt. 4. TK-Schrank: LM teils nicht ganz umhüllt. Maßnahme: mündliche Belehrung Kontrolle am 23.07.2019 Verstoß: 1. Schneidbrett der Saladette leicht verschlissen 2. Dichtungen an den Kühlschränken mangelhaft gereinigt 3. Spülkörbe schadhaft / angerostet 4. Spülbrausegriff und Lichtschalter unsauber 5. Es wurden Lebensmittel mit Zutaten in Fertigpackungen in den Verkehr gebracht, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können. Die Kennzeichnung dieser Zutaten fehlte. Maßnahme: mündliche Belehrung Mängel-/Kontrollbericht, geringfügige Mängel Die Beseitigung der Mängel wurde uns am 23.08.2019 schriftlich vom Betrieb bestätigt.

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Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
1. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
870,5 KB
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe an den Betreiber. 3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.