Kontrollbericht zu Roetgen Therme, Roetgen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Roetgen Therme
Postweg 8
52159 Roetgen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr [geschwärzt], ich beantrage die Herausgabe folgender Informat…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Roetgen Therme, Roetgen [#187043]
Datum
19. Mai 2020 11:14
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr [geschwärzt], ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Roetgen Therme Postweg 8 52159 Roetgen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 187043 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.05.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass …
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW:_Kontrollbericht zu Roetgen Therme, Roetgen [#187043]
Datum
20. Mai 2020 14:46
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.05.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbrauchinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Roetgen Therme, Roetgen“ vom …
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW:_Kontrollbericht zu Roetgen Therme, Roetgen [#187043]
Datum
23. Juni 2020 11:11
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Roetgen Therme, Roetgen“ vom 19.05.2020 (#187043) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187043/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Roetgen Therme, Roetgen“ vom …
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW:_Kontrollbericht zu Roetgen Therme, Roetgen [#187043]
Datum
23. Juni 2020 11:14
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Roetgen Therme, Roetgen“ vom 19.05.2020 (#187043) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187043/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Antrag # 187043 begehren Sie die Auskunft zu den Betriebskontrollen des Betri…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
WG:_AW:_Kontrollbericht zu Roetgen Therme, Roetgen [#187043]
Datum
29. Juli 2020 07:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Antrag # 187043 begehren Sie die Auskunft zu den Betriebskontrollen des Betriebes: Roetgen Therme Brasserie Galleria Postweg 8 52159 Roetgen Da Ihr Antrag bereits unter # 176779 bearbeitet wird, möchte ich Sie bitten diesen Antrag vom 19.05.2020 (Antragsnummer #187043) über das Portal von FragdenStaat.de zu stornieren. Dieser Antrag wird nicht weiter bearbeitet. Bitte bestätigen Sie die Stornierung wie auch den Erhalt dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte [geschwärzt], Ich vermisse immer noch die Kontrollberichte zur Roetgen Therme. Dieser Betrieb wird d…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG:_AW:_Kontrollbericht zu Roetgen Therme, Roetgen [#187043]
Datum
28. Januar 2021 14:09
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], Ich vermisse immer noch die Kontrollberichte zur Roetgen Therme. Dieser Betrieb wird doch sicherlich sehr genau von Ihnen überwacht, nicht nur wegen der Gefahr einer tödlichen Gefahr durch Legionellenbakterien und anderer schwerer Erkrankungen, welche man sich in solch einem Betrieb zuziehen kann, wenn die hygienisch erforderlichen Maßnahmen nicht peinlich genau eingehalten werden. Als Eigentümer eines eigenen privaten Hallenbades nebst Dampfdusche ist mir die Problematik sehr bewusst. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 187043 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]

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StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Antragsteller/in mit E-Mail vom 29.07.2019 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass der Antrag #187043 nicht…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: WG:_AW:_Kontrollbericht zu Roetgen Therme, Roetgen [#187043]
Datum
29. Januar 2021 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in mit E-Mail vom 29.07.2019 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass der Antrag #187043 nicht weiter bearbeitet wird, da er doppelt von Ihnen gestellt wurde. Ich bat Sie darum, diesen Antrag über FragdenStaat bzw. TopfSecret zu stornieren. Dies haben Sie mir ebenfalls mit E-Mail vom 29.07.2019 bestätigt. Ihr Antrag wurde daher auch nicht weiter bearbeitet. Mit heutiger E-Mail fordern Sie Berichte über Kontrollen von Hallenbädern, Dampfduschen u. a. an, die nicht von der Lebensmittelüberwachung erbracht werden. Wie Sie auf unserer Internetseite entnehmen können, sind wir ausschließlich für die Lebensmittelüberwachung zuständig - ein Hallenbad bzw. eine Dampfdusche gehört nicht dazu. Hierzu müssten Sie sich bitte an das Gesundheitsamt der Städteregion-Aachen wenden. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen klären. Mit freundlichen Grüßen