Kontrollbericht zu Rössle Straubenhardt, Straubenhardt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rössle Straubenhardt
Herrenalber Straße
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rössle Straubenhardt, Straubenhardt [#48977]
Datum
24. Januar 2019 08:50
An
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rössle Straubenhardt Herrenalber Straße << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage, die wir als Auskunftsersuchen nach…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Rössle Straubenhardt, Straubenhardt [#48977]
Datum
24. Januar 2019 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage, die wir als Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betrachten. Die gewünschten Informationen werden wir Ihnen nach vorheriger Anhörung des genannten Betriebs innerhalb eines Monats gebührenfrei zur Verfügung stellen. Sollte der Betrieb gegen die Auskunftserteilung Einwände erheben oder hiergegen sogar den Rechtsweg beschreiten, könnte sich die Bearbeitung der Anfrage um einen weiteren Monat verzögern. Da aufgrund § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des betroffenen Betriebs diesem gegenüber Namen und Anschrift des Antragstellers offenzulegen sind, könnte in diesem Fall Ihrem Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an den angesprochenen Betrieb nicht entsprochen werden. Sollten Sie angesichts dessen an Ihrem Widerspruch gegen die Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Adresse festhalten, bitten wir innerhalb einer Woche um eine entsprechende schriftliche Nachricht. In diesem Fall kann Ihre Anfrage jedoch nicht weiter bearbeitet werden. Im Übrigen erfolgt die Auskunftserteilung aus Datenschutzgründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in im Hinblick auf Ihren Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG, teilen wir Ihnen m…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Rössle Straubenhardt, Straubenhardt [#48977]
Datum
29. Januar 2019 14:48
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im Hinblick auf Ihren Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG, teilen wir Ihnen mit, dass uns der von Ihrer Anfrage betroffene Betrieb um Mitteilung gebeten hat, wer die Anfrage gestellt hat. Aufgrund § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG sind wir auf Nachfrage des betroffenen Betriebs gesetzlich verpflichtet, diesem gegenüber Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Sie haben jedoch für diesen Fall der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten widersprochen. Bei Abwägung Ihrer sich aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Rechte mit unserer gesetzlichen Verpflichtung, Auskunft über den Antragsteller zu erteilen, sind wir zum Ergebnis gelangt, dass das Recht auf Information nicht einseitig zugunsten des Antragstellers ausgelegt werden kann. Wir beabsichtigen daher, dem betroffenen Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Sollten Sie angesichts dessen Ihren Antrag zurücknehmen wollen, bitten wir innerhalb einer Woche um eine entsprechende schriftliche Nachricht. Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen