Kontrollbericht zu Roxane, Jessen

1.Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen (max. der letzten fünf Jahre) im Betrieb:

Roxane
Gewerbepark 1
06917 Jessen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. September 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Wittenberg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbrau​cher​schutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Roxane, Jessen [#287488]
Datum
1. September 2023 19:42
An
Landkreis Wittenberg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbrau​cher​schutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1.Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen (max. der letzten fünf Jahre) im Betrieb: Roxane Gewerbepark 1 06917 Jessen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287488/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Wittenberg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbrau​cher​schutz
Bestätigung des Eingangs Ihres Antrages auf Informationszugang nach VIG für den Betrieb Roxane Jessen Sehr <<…
Von
Landkreis Wittenberg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbrau​cher​schutz
Betreff
Bestätigung des Eingangs Ihres Antrages auf Informationszugang nach VIG für den Betrieb Roxane Jessen
Datum
4. September 2023 20:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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30,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang nach § 1 Verbraucherinformationsgesetz vom 01.09.2023, 19:42 Uhr per Mail für den Betrieb Roxane Jessen. An der von Ihnen genannten Anschrift befindet sich ein derartiger Betrieb nicht. Bitte teilen Sie uns die korrekte Bezeichnung und die korrekte Anschrift des Betriebes für Ihr Auskunftsbegehren mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bestätigung des Eingangs Ihres Antrages auf Informationszugang nach VIG für den Betrieb Roxane Jessen [#287488…
An Landkreis Wittenberg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbrau​cher​schutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bestätigung des Eingangs Ihres Antrages auf Informationszugang nach VIG für den Betrieb Roxane Jessen [#287488]
Datum
5. September 2023 19:58
An
Landkreis Wittenberg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbrau​cher​schutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich nehme an, dass der von mir gemeinte Betrieb dann offiziell so geführt wird: Troy Aqua Gewerbepark 1 06917 Jessen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287488/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Wittenberg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbrau​cher​schutz
Bestätigung des Eingangs Ihres Antrages auf Informationszugang nach VIG für einen Betrieb in Jessen Sehr <<…
Von
Landkreis Wittenberg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbrau​cher​schutz
Betreff
Bestätigung des Eingangs Ihres Antrages auf Informationszugang nach VIG für einen Betrieb in Jessen
Datum
6. September 2023 12:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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30,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres korrigierten Antrages auf Informationszugang nach § 1 Verbraucherinformationsgesetz vom 04.09.2023, 19:58 Uhr per Mail für den Betrieb Troy Aqua Jessen. Der Betrieb Troy Aqua Jessen hat mit Datum 31.12.2008 sein Gewerbe abgemeldet und die Produktion eingestellt. Auf dem ehemaligen Betriebsgelände Gewerbepark 1, in 06917 Jessen/Elster werden keine Lebensmittel mehr produziert. Wir könne Ihr Auskunftsbegehren nur bearbeiten, wenn Sie uns die korrekte Bezeichnung und die korrekte Anschrift des Betriebes mitteilen, zu dem Sie Informationen benötigen. Mit freundlichen Grüßen