Kontrollbericht zu Rüger, Erfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rüger
Gutenbergplatz 10
99092 Erfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Dezember 2019
  • Frist
    28. Januar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rüger, Erfurt [#172676]
Datum
24. Dezember 2019 00:06
An
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rüger Gutenbergplatz 10 99092 Erfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172676 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag VIG Bäckerei Rüger, Az: 39-0-0381-110 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Mail/Ihr Schreiben bezügl…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag VIG Bäckerei Rüger, Az: 39-0-0381-110
Datum
16. Januar 2020 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
5,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Mail/Ihr Schreiben bezüglich einer Informationsgewährung zu folgendem Lebensmittelunternehmer: Bäckerei/Konditorei Rüger Gutenbergplatz 10 99092 Erfurt am 24.12.19 erhalten. Ich betrachte diese Mail/dieses Schreiben als Antrag auf Informationsgewährung nach § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages benötige ich noch die vollständigen Adressdaten Ihrerseits. Unter der von Ihnen angegebenen Adresse sind sie nicht zu ermitteln. Daher bitte ich bis spätestens zum 31.01.2020 um Mitteilung Ihrer Adressdaten. Sollte keine schriftliche Rückmeldung Ihrerseits bis zu o.g. Termin erfolgen, wird das Verfahren nach dem VIG eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag VIG Bäckerei Rüger, Az: 39-0-0381-110 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Mail/Ihr Schreiben bezügli…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag VIG Bäckerei Rüger, Az: 39-0-0381-110
Datum
31. Januar 2020 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
5,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Mail/Ihr Schreiben bezüglich einer Informationsgewährung zu folgendem Lebensmittelunternehmer: Rüger Gutenbergplatz 10 99092 Erfurt am 24.12.19 erhalten. Sie wurden mit Mail vom 16.01.2020 im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht gebeten, mir Ihre vollständigen Adressdaten gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 VIG mitzuteilen. Dies ist bis dato noch nicht erfolgt. Nach Überprüfung des Sachverhaltes musste festgestellt werden, dass unter der von Ihnen beantragten Adresse des Lebensmittelunternehmers zwei Betriebe mit dem Namen Rüger laufen: 1. Matthias Rüger Bäckerei/Konditorei Rüger Gutenbergplatz 10 99092 Erfurt 2. Dirk Rüger Eis & Backwarenspezialitäten Gutenbergplatz 10 99092 Erfurt Gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 VIG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Dies ist in Ihrem Antrag vom 24.12.2019 nicht erkennbar, da Sie lediglich den Lebensmittelunternehmer benennen, aber nicht hinreichend bestimmen welchen der beiden Betriebe Sie meinen. Daher werden Sie gebeten uns mitzuteilen, auf welchen Lebensmittelbetrieb Ihr Antrag sich bezieht. Ihnen wird erneut die Möglichkeit gegeben, Ihren Antrag so hinreichend zu bestimmen, dass eine Informationsgewährung nach dem VIG erfolgen kann. Bitte teilen Sie mir bis spätestens zum 14.02.2020 Ihre Adressdaten sowie den Lebensmittelunternehmer mit. Sollte keine schriftliche Rückmeldung Ihrerseits bis zu o.g. Termin erfolgen, wird das Verfahren nach dem VIG eingestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag VIG Bäckerei Rüger, Az: 39-0-0381-110 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Mitteilun…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag VIG Bäckerei Rüger, Az: 39-0-0381-110
Datum
4. März 2020 09:37
Status
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
5,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Mitteilung über die Einstellung des o.g. Verfahrens, da es Ihnen postalisch nicht zugestellt werden konnte. Mit freundlichen Grüßen