Kontrollbericht zu Ruhrfeuer. Der Imbiss., Mülheim an der Ruhr

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ruhrfeuer. Der Imbiss.
Mannesmannallee 31, Mülheim an der Ruhr

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ruhrfeuer. Der Imbiss., Mülheim an der Ruhr [#41040]
Datum
15. Januar 2019 13:27
An
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ruhrfeuer. Der Imbiss. Mannesmannallee 31, Mülheim an der Ruhr 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz habe ich am 15.01.2019 erhalte…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ruhrfeuer. Der Imbiss., Mülheim an der Ruhr [#41040]
Datum
16. Januar 2019 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz habe ich am 15.01.2019 erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Zu gegebener Zeit werden Sie weitere Nachricht von mir erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu meiner Nachricht vom 16.01.2019 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ruhrfeuer. Der Imbiss., Mülheim an der Ruhr [#41040]
Datum
1. Februar 2019 09:38
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu meiner Nachricht vom 16.01.2019 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Sie haben mit E-Mail vom 15.01.2019 auf Grundlage der §§ 1 und 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG den Zugang zu Informationen bezüglich des Betriebs „“Ruhrfeuer. Der Imbiss“, Mannesmannallee 31 in Mülheim an der Ruhr beantragt. In Ihrem Antrag ist Ihre Anschrift unvollständig und Ihr Name ist möglicherweise falsch angegeben. Bitte konkretisieren Sie Ihre Daten! Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Fehlen im Antrag vollständige Angaben zur Person, ist eine sachgerechte Prüfung, inwieweit der Antrag missbräuchlich gestellt wurde, nicht möglich. Darüber hinaus hat der beteiligte Dritte – hier der Betreiber des Imbisses – gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Anspruch darauf, den Namen und die Anschrift des Antragstellers zu erhalten. Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 01.02.2019 hatte ich Sie gebeten, Ihren am 15.01.2019 gestellten …
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ruhrfeuer. Der Imbiss., Mülheim an der Ruhr [#41040]
Datum
6. März 2019 10:20
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 01.02.2019 hatte ich Sie gebeten, Ihren am 15.01.2019 gestellten Antrag hinsichtlich Ihrer persönlichen Daten zu vervollständigen, da sonst eine sachgerechte Prüfung des Ersuchens nicht möglich ist. Da die Konkretisierung Ihres Antrags ist bis heute nicht erfolgt ist, sehe ich die Angelegenheit als erledigt an! Mit freundlichen Grüßen