Kontrollbericht zu S & H Tiefkühlfeinkost Produktionsgesellschaft mbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
S & H Tiefkühlfeinkost Produktionsgesellschaft mbH
Ziepelkamp 8
26901 Lorup

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im Betrieb „S & H Tiefkühlfeinkost Produktionsgesellschaft mbH“ in Lorup, fanden am 14.10.2020 und am 19.11.2020 statt.

Bei der Kontrolle am 14.10.2020 gab es keine Beanstandungen.

Bei der Kontrolle am 19.11.2020 gab es folgende Beanstandungen:

1. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Es war nur kaltes Wasser verfügbar am Handwaschbecken. Das Handwaschbecken ist unverzüglich mit einer Warmwasserzufuhr auszustatten.

2. In den Auftaukühlräumen waren zwei Verdampfer verunreinigt. Anordnung: Die Verdampfer sind unverzüglich zu reinigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2020
  • Frist
    2. März 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu S & H Tiefkühlfeinkost Produktionsgesellschaft mbH [#207137]
Datum
22. Dezember 2020 23:03
An
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: S & H Tiefkühlfeinkost Produktionsgesellschaft mbH Ziepelkamp 8 26901 Lorup 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207137/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in der aktuellen Fassung: Eingangsbestätigung…
Von
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in der aktuellen Fassung: Eingangsbestätigung
Datum
23. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
850,1 KB
Mein Zeichen: 391 - VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem VIG vom 22.12.2020 über den Webservice FragDenStaat.de für den Betrieb S & H Tiefkühlfeinkost Produktionsgesellschaft mbH, Ziegelkamp 8, 26901 Lorup, ist hier eingegangen und liegt mir zur weiteren Bearbeitung vor. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten bin, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Sie teilten bei Antragstellung mit, Ihren Antrag aufrechterhalten zu wollen, auch wenn der betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragt. Nach Eingang Ihrer Antwort wird dann eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Antrage eingegangen. Alle Antrage werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 Satz 1 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages ab. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (ViG) über Kontrollen bei dem Betrieb Tiefkühlfeinkost Produktio…
Von
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (ViG) über Kontrollen bei dem Betrieb Tiefkühlfeinkost Produktionsgesellschaft mbH in 26901 Lorup
Datum
4. März 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
652,3 KB
Mein Zeichen: Fb 39-VIG Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres Antrages nach dem VIG vom 22.12.2020 auf Informationsgewährung über die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen bei dem Betrieb Tiefkühlfeinkost Produktionsgesellschaft mbH, 26901 Lorup, teile ich Ihnen mit, dass der Rechtsbeistand des Betriebes Klage gegen die Informationsgewährung erhoben hat. Aus diesem Grunde teile ich Ihnen mit, dass eine Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationsgewährung erst mit Abschluss des Klageverfahrens getroffen werden wird. Mit freundliche Gruß
Verwaltungsgericht Osnabrück
S & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis Emsland Aktenzeichen 6 A 62/21 Sehr Antragsteller/in in der Verwaltungs…
Von
Verwaltungsgericht Osnabrück
Via
Briefpost
Betreff
S & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis Emsland
Datum
21. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
klage.pdf
541,6 KB
Aktenzeichen 6 A 62/21 Sehr Antragsteller/in in der Verwaltungsrechtssache S & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis Emsland wird Ihnen hiermit eine begl. Abschrift des Beiladungsbeschlusses vom 20.04.2021 zur Kenntnisnahme übersandt. Ferner liegt eine Kopie der Klageschrift vom 03.03.2021 an. Falls Sie eine Stellungnahme zum Verfahren beabsichtigen, legen Sie diese bitte innerhalb von 1 Monat vor. Durch die Beiladung erhalten Sie die Stellung eines am Verfahren Beteiligten. Sie können die Gerichtsakten und vom Gericht beigezogene Vorgänge auf der Geschäftsstelle des Gerichts einsehen oder durch einen Bevollmächtigten einsehen lassen. Ferner erhalten Sie grundsätzlich von allen eingehenden Schriftsätzen eine Abschrift mit der Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Sie können auch einen eigenen Antrag stellen. Dies kann jedoch mit kostenrechtlichen Nachteilen verbunden sein, falls der Antrag erfolglos bleibt. Die Entscheidung des Gerichts ist mit Eintritt der Rechtskraft auch für Sie verbindlich. Für die Unterrichtung der übrigen Verfahrensbeteiligten fügen Sie bitte von künftigen Schriftsätzen stets 2 Abschriften bei. Sollte das Gericht Kopien fertigen müssen, so sind diese Auslagen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens von Ihnen zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Osnabrück
S & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis Emsland; beigel. << Antragsteller:in >> Sehr << Antrags…
Von
Verwaltungsgericht Osnabrück
Via
Briefpost
Betreff
S & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis Emsland; beigel. << Antragsteller:in >>
Datum
10. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
722,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Verwaltungsrechtssache S & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis Emsland; beigel. << Antragsteller:in >> übersende ich den in dem Verfahren 6 A 61/21 entstandenen Schriftverkehr. Die Vertreter der Klägerin haben auf gerichtliche Anfrage mit Schriftsatz vom 20.1.2022 (siehe Anlage) mitgeteilt, dass die Begründung für alle Verfahren gelten soll. Deshalb übersende ich Ihnen zur Information den im Zusammenhang mit der Begründung der Klage entstandenen Schriftverkehr, der auch die Repliken des Beklagten enthält. Die verspätete Übersendung bitte ich zu entschuldigen, da die abgegebene gerichtliche Zusage urlaubsbedingt übersehen wurde. Sofern seitens der jeweiligen Beigeladenen eine Stellungnahme beabsichtigt ist, bitte ich diese binnen 4 Wochen abzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Osnabrück
Aktenzeichen (Bitte stets angeben) 2 A 8/23 Sehr << Antragsteller:in >> in der Verwaltungsrechtssac…
Von
Verwaltungsgericht Osnabrück
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
608,9 KB
Aktenzeichen (Bitte stets angeben) 2 A 8/23 Sehr << Antragsteller:in >> in der Verwaltungsrechtssache S & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis Emsland wird mitgeteilt, dass gemäß Beschluss des Präsidiums mit Wirkung vom 01.01.2023 die 2. Kammer zuständig geworden ist. Die Sache war bisher bei der 6. Kammer unter dem Aktenzeichen: 6 A 62/21 anhängig und wird nunmehr unter dem o.a. Aktenzeichen bearbeitet, um dessen Verwendung bei künftigem Schriftwechsel gebeten wird. Dieser Brief wird automatisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift.
Verwaltungsgericht Osnabrück
Sehr << Antragsteller:in >> in der Verwaltungsrechtssache S & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis E…
Von
Verwaltungsgericht Osnabrück
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Verwaltungsrechtssache S & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis Emsland; beigel. << Antragsteller:in >> weise ich darauf hin, dass die Klage unbegründet sein dürfte. [‎…]
<< Anfragesteller:in >>
Rückmeldung S & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis Emsland; beigel. << Antragsteller:in >> [2 A 8/23…
An Verwaltungsgericht Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückmeldung S & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis Emsland; beigel. << Antragsteller:in >> [2 A 8/23] [#207137]
Datum
23. Februar 2023 10:37
An
Verwaltungsgericht Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 2 A 8/23 Guten Tag, in der Verwaltungsrechtssache S & H Tiefkühlfeinkost ./. Landkreis Emsland; beigel. << Antragsteller:in >> sehe ich keinen weiteren Klärungsbedarf. Deshalb kann aus meiner Sicht gerne auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 207137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207137/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Beschluss Beglaubigte Abschrift Verwaltungsgericht Osnabrück Beschluss 2 A 8/23 In der Verwaltungsrechtssache …
Von
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss
Datum
8. März 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Beglaubigte Abschrift Verwaltungsgericht Osnabrück Beschluss 2 A 8/23 In der Verwaltungsrechtssache Firma S & H Tiefkühlfeinkost Produktionsgesellschaft mbH vertr.d.d. Geschäftsführer Albrecht Sprehe, Ziegelkamp 8, 26901 Lorup – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Weyland & Koerfer, Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach - 54/21 - gegen Landkreis Emsland vertreten durch den Landrat, Ordeniederung 1, 49716 Meppen - 3092-87/21 - – Beklagter – Beigeladen: [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] wegen Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat das Verwaltungsgericht Osnabrück – 2. Kammer – am 6. März 2023 durch den Berichterstatter beschlossen: Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe Das Verfahren ist aufgrund der Rücknahmeerklärung der Klägerin gemäß § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2, § 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 GKG. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde statthaft, wenn der Beschwerde- wert 200 € übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder nach anderweitiger Erledigung des Verfahrens bei dem Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingelegt wird. Hinweis: Ab dem 1. Januar 2022 müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vorbereitende Schriftsätze und ihre Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln (§ 55 d Satz 1 VwGO – aktive Nutzungspflicht –). Gleiches gilt für die vorstehend bezeichneten vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55 a Absatz 4 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht. Die elektronische Form muss den Anforderungen aus § 55 a VwGO und der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) entsprechen. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Im Übrigen ist dieser Beschluss unanfechtbar. i.V. [geschwärzt] Beglaubigt Osnabrück, 08.03.2023 [geschwärzt] Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bescheid zum Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in der aktuellen Fassung zum Betrieb: S & H T…
Von
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid zum Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in der aktuellen Fassung zum Betrieb: S & H Tiefkühlfeinkost Produktionsgesellschaft mbH, Ziepelkamp 8, 26901 Lorup
Datum
22. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Sehr << Antragsteller:in >> über den Webservice fragdenstaat.de haben Sie bei mir einen Antrag auf Auskunfterteilung nach dem VIG (vom 22.12.2020) gestellt. Nachdem der Rechtsbeistand der Firma die Klage gegen die Auskunfterteilung zurückgezogen ‚hat wird hiermit die erwünsche Auskunft wie folgt erteilt: a) Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im Betrieb „S & H Tiefkühlfeinkost Produktionsgesellschaft mbH“ in Lorup, fanden am 14.10.2020 und am 19.11.2020 statt. b) Bei der Kontrolle am 14.10.2020 gab es keine Beanstandungen. Bei der Kontrolle am 19.11.2020 gab es folgende Beanstandungen: 1. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Es war nur kaltes Wasser verfügbar am Handwaschbecken. Das Handwaschbecken ist unverzüglich mit einer Warmwasserzufuhr auszustatten. 2. In den Auftaukühlräumen waren zwei Verdampfer verunreinigt. Anordnung: Die Verdampfer sind unverzüglich zu reinigen. Hinweis: Die Kontrollberichte werden aus Gründen der Verständlichkeit (§ 6 Abs. 1 Satz 4 VIG) und des Datenschutzes nicht herausgegeben. Mit freundlichem Gruß