Kontrollbericht zu Sa Finca, Bonn

Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der Betriebsüberprüfung von
Sa Finca
Obere Wilhelmstr. 22
53225 Bonn

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sa Finca, Bonn [#32750]
Datum
9. August 2018 10:22
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der Betriebsüberprüfung von Sa Finca Obere Wilhelmstr. 22 53225 Bonn
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere den Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sa Finca, Bonn [#32750]
Datum
9. August 2018 13:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht Betriebsprüfung Sa Finca Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige hiermit wunschgemäß den Eingan…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht Betriebsprüfung Sa Finca
Datum
15. August 2018 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige hiermit wunschgemäß den Eingang Ihres Informationsersuchens v. 9. August 2018, das Sie auf das Verbraucherinformationsgesetz stützen. Ich bitte Sie noch um die Mitteilung Ihrer Postanschrift, die der Antrag gem. § 4 Abs. 1 S. 3 VIG enthalten soll. In Ihrem Schreiben widersprechen Sie der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere den Betrieb. Ich möchte deshalb auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 S. 4 VIG hinweisen, in der angeordnet ist, dass Name und Anschrift des Antragstellers auf Nachfrage des von dem Antrag betroffenen Dritten offenzulegen sind. Im Falle einer solchen Nachfrage wäre die Stadt Bonn also von Gesetzes wegen verpflichtet, diese personenbezogenen Daten zu offenbaren. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie auch unter dieser Maßgabe an der Antragstellung festhalten wollen. Bitte richten Sie Ihr Antwortschreiben an Frau Janczak-Leidig, deren Email-Kontakt Sie oben in "CC" finden und deren Urlaubsvertreterin ich bin. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Informationsersuchen vom 09.08.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Informationsersuchen …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihr Informationsersuchen vom 09.08.2018
Datum
27. März 2019 11:36
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Informationsersuchen vom 09.08.2018, mit dem Sie die Herausgabe des letzten Kontrollberichts der Betriebsüberprüfung im Betrieb Sa Finca, Obere Wilhelmstraße 22 in 53225 Bonn nach dem Verbraucherinformationsgesetz beantragt haben. Meine Kollegin Frau Blum bat Sie mit E-Mail vom 15.08.2019 für die Bearbeitung Ihres Antrags zum einen, Ihre Postanschrift gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG mitzuteilen. Zum anderen wurde auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hingewiesen, wonach dem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage Name und Anschrift der antragstellenden Person mitzuteilen sind. Sie wurden gefragt, ob Sie auch unter dieser Maßgabe am Antrag festhalten wollten, da Sie der Weitergabe im Antrag widersprochen hatten. Eine entsprechende Rückmeldung ist hier bis zum heutigen Tag nicht eingegangen. Ich bitte Sie daher nochmals höflich um kurzfristige Rückmeldung in dieser Sache. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen