Kontrollbericht zu Saarburger Hof, Saarburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Saarburger Hof
Graf-Siegfried-Straße 37
54439 Saarburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Ulf Milanese
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt Details
Von
Ulf Milanese
Betreff
Kontrollbericht zu Saarburger Hof, Saarburg [#51014]
Datum
27. Januar 2019 08:42
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Saarburger Hof Graf-Siegfried-Straße 37 54439 Saarburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulf Milanese <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulf Milanese << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulf Milanese
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrter Herr Milanese, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.01…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
30. Januar 2019 14:23
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Milanese, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Antrag auf Informationszugang nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Ihr Antrag vom 27.01.2019 für den Betrieb Saarburger Hof, 54439 Saarburg, Graf
Datum
7. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Milanese, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Betrieb Saarburger Hof im Rahmen der erfolgten Anhörung beantragt hat, den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Da wir gem. § 5 Abs. 2 VIG verpflichtet sind, auf Nachfrage des Antragstellers dessen Namen und Adresse mitzuteilen, bitten wir Sie uns bis zum 15.03.2019 um Mitteilung, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag vom 27.01.2019 aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Ulf Milanese
Abt 12/VIG/Nr. 11/2019 Ihr Zeichen: Abt 12/VIG/Nr. 11/2019 Antrag auf Informationszugang nach dem Gesetz zur Verbe…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt Details
Von
Ulf Milanese
Via
Briefpost
Betreff
Abt 12/VIG/Nr. 11/2019
Datum
10. März 2019
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Status
Ihr Zeichen: Abt 12/VIG/Nr. 11/2019 Antrag auf Informationszugang nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Mein Antrag vom 27.01.2109 für den Betrieb Saarburger Hof, 54439 Saarburg, Graf-Siegfried-Str. 37 Sehr geehrter Herr Thull, ich erhalte meinen Antrag vom 27.01.2019 aufrecht. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Ihr Antrag vom 27.01.2019 auf Informationszugang zum Betrieb Saarburger Hof, 54439 Saarburg, Graf-Siegfried-Str. 37
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Ihr Antrag vom 27.01.2019 auf Informationszugang zum Betrieb Saarburger Hof, 54439 Saarburg, Graf-Siegfried-Str. 37
Datum
11. März 2019
Status
Warte auf Antwort

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Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Ihr Antrag vom 27.01.2019 auf Informationszugang zum Betrieb Saa…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Ihr Antrag vom 27.01.2019 auf Informationszugang zum Betrieb Saarburger Hof, 54439 Saarburg, Graf-Siegfried-Str. 37
Datum
29. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich werde den Prüfbericht hier nicht veröffentlichen. Nachfolgend berichte ich aber gerne über die Reaktion der Kreisverwaltung: Die Kreisverwaltung hat alle Fristen bis zum letzten Tag ausgereizt. Statt einer Antwort per E-Mail (wie im VIG grundsätzlich gefordert) wurde der gesamte Schriftverkehr schriftlich geführt mit der Begründung, dass "Unbefugte E-Maisl abfangen bzw. mitlesen" können. Es geht wohlgemerkt um eine Information, die jeder Bundesbürger anfragen kann! Außerdem wird von Seiten der Kreisverwaltung auf die "Grundrechte des Lebensmittelunternehmens entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 31.03.2018 zu § 40 Abs. 1a LFGB (Az. 1 BvF 1/13)" hingewiesen. Der Lebensmittelhersteller "geht zu Recht davon aus, dass die über ihn erteilte Auskunft [...] nicht der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird." Es wird von der Kreisverwaltung betont, dass die Veröffentlichung des Prüfergebnis "eigenverantwortlich" erfolgt. Das klingt in meinen Ohren wie eine Drohung. Weiterhin wurde mir berichtet, dass in Saarburg verbreitet wird, ich hätte über mehrere Betriebe Informationen angefragt. Dies ist nicht der Fall, ich hatte nur den Prüfbericht vom "Saarburger Hof" angefordert. Wer also wissen möchte, wie das Prüfergebnis des Restaurants "Saarburger Hof" lautet, der wende sich bitte an das Veterinäramt bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Transparente Verbraucherinformation sieht für mich anders aus.