Kontrollbericht zu Santa Lucia, Heidelberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Santa Lucia
Bahnhofstraße 7
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Santa Lucia, Heidelberg [#43644]
Datum
16. Januar 2019 09:58
An
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Santa Lucia Bahnhofstraße 7 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs.
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Betreff
Datum
24. Januar 2019 16:11
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs.
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Hier: Santa Lucia, Bah…
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
28. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Hier: Santa Lucia, Bahnhofstr. 7 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 16.01.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäߧ 5 VIG anhören, wodurcl'l sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem Namen und Adresse des Antragstellers offen zu legen sind. Wird der Widerspruch der Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Bitte teilen Sie uns innerhalb einer Woche mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Die Frist zur Antragsbearbeitung kann erst bei Vorliegen aller Unterlagen beginnen. Dazu gehört auch ihre Rückmeldung, ob der Antrag aufrechterhalten bleibt oder nicht. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 €gemäߧ 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Petra Schindler
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#43644] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreihei…
An Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#43644]
Datum
4. Juli 2019 16:30
An
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Santa Lucia, Heidelberg“ vom 16.01.2019 (#43644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 108 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Solange nicht geklärt ist, dass die Voraussetzungen für die lnformationsgewährung nach dem VIG vorliegen, ist lhr …
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Via
Briefpost
Betreff
Solange nicht geklärt ist, dass die Voraussetzungen für die lnformationsgewährung nach dem VIG vorliegen, ist lhr Antrag abzulehnen.
Datum
9. Juli 2019
Status
Sie haben am 16.01.2019 einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die gemeinsam von Foodwatch und der Transparenzinitiative, "Frag Den Staat" betriebene Online-Plattform "Topf Secret" gestellt, welchen Sie am 01.02. und 1 1.03.2019 konkretisiert haben. Bezüglich "Topf Secret" und der Anwendbarkeit des Verbraucherinformationsgesetzes bestehen allerdings rechtliche Unklarheiten. Solange die komplexen Rechtsfragen nicht durch die Gerichte entschieden wurden, also nicht geklärt ist, dass die Voraussetzungen für die lnformationsgewährung nach dem VIG vorliegen, ist lhr Antrag abzulehnen. Wir bitten um Mitteilung, sofern Sie eine rechtsmittelfähge Entscheidung wünschen. lm Hinblick auf "Topf-Secret" weisen wir vorsorglich auf folgendes hin: Eine VIG-Auskunft dient nur zu lhrem privaten Gebrauch. Eine Weiterverwendung bzw. Weitergabe von lnformationen über die Plattform "Topf Secret" erfolgt in lhrer eigenen Verantwortung, wobei Sie das geltende Recht zu beachten haben. Wie bei allen Meinungsäußerungen über Dritte, können Sie bei Veröffentlichungen auf der Plattform von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Aus Datenschutzgründen erfolgt die Korrespondenz nur postalisch.