Kontrollbericht zu "Schimmel und schleimiger Biofilm" bei crushed Eis

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Betrieb, über den das Göttinger Tageblatt am 27.01.2024 auf Seite 9 berichtet, dass bei der Kontrolle durch die Veterinärbehörde des Landkreises Göttingen im September „‚Crushed Eis‘ (Schimmel und schleimiger Biofilm in der Maschine)“ festgestellt worden sei.

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Julian Ladisch
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Julian Ladisch
Betreff
Kontrollbericht zu "Schimmel und schleimiger Biofilm" bei crushed Eis [#298627]
Datum
28. Januar 2024 22:43
An
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Betrieb, über den das Göttinger Tageblatt am 27.01.2024 auf Seite 9 berichtet, dass bei der Kontrolle durch die Veterinärbehörde des Landkreises Göttingen im September „‚Crushed Eis‘ (Schimmel und schleimiger Biofilm in der Maschine)“ festgestellt worden sei. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Ladisch Anfragenr: 298627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298627/ Postanschrift Julian Ladisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Ladisch
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Ladisch, zunächst bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 28.01.2024. Nach § 4 A…
Von
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kontrollbericht zu "Schimmel und schleimiger Biofilm" bei crushed Eis [#298627]
Datum
29. Januar 2024 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,6 KB
image002.png
7,7 KB
smime.p7s
7,9 KB


Sehr geehrter Herr Ladisch, zunächst bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 28.01.2024. Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) muss der Antrag hinreichend bestimmt sein. Dazu ist es zwingend erforderlich, den Betrieb, über den Sie Auskünfte wünschen, konkret zu benennen. Der Bezug auf einen Zeitungsartikel ist insoweit nicht ausreichend. Dort wurde der Name des Betriebes, der beim Verwaltungsgericht Klage erhoben hatte, aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht. Dieser Datenschutz verbietet es mir gleichfalls, Ihnen mit Hilfe des VIG-Antrages den Namen des Betriebes zu nennen und als Folge daraus, die gewünschten Informationen zukommen zu lassen. Eine Bearbeitung Ihres Antrages ist aus diesen Gründen nicht möglich. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter Tel. [geschwärzt] zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]][geschwärzt]<[geschwärzt]>! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - (#298627), Hier: Anhörung zur geplanten Ablehnung Ihres …
Von
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - (#298627), Hier: Anhörung zur geplanten Ablehnung Ihres Antrages (gem. § 28 Abs. 1 VwVfg)
Datum
1. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Da Name des betroffenen Betriebes weder im Zeitungsartikel noch im Antrag genannt ist, sei der Antrag abzulehnen, da er nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG sei.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Julian Ladisch
Anhörung zur Auskunft nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 39.2.212.80.5.2 [#298627] Sehr << Anrede …
An Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Julian Ladisch
Betreff
Anhörung zur Auskunft nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 39.2.212.80.5.2 [#298627]
Datum
14. Februar 2024 23:01
An
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Anhörungsschreiben vom 01.02.2024 gemäß § 48 VwVfg. Der im Zeitungsartikel genannte Beschluss vom 16.01.2024 des Verwaltungsgerichts Göttingen, 4 B 237/23, ist gegen Ihre Behörde ergangen. Die Stabsstelle Justitiariat (03) des Landkreises Göttingen, die dabei stellvertretend für Ihre Behörde tätig war, kann Ihnen Ihre Gerichtsakte heraussuchen. Der Gerichtsakte können Sie Name und Anschrift des Betriebs entnehmen. Selbstverständlich dürfen Sie von mir für das Heraussuchen Ihrer Gerichtsakte kostendeckende Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des § 7 VIG erheben. Somit ist mein Antrag hinreichend bestimmt, zumal ich nur von mir, nicht jedoch vom Betrieb, Namen und Anschrift angeben soll (§ 4 Absatz 1 Sätze 2-3 VIG). § 3 letzter Satz VIG regelt ausdrücklich, dass dem Auskunftsanspruch auf "den Namen und die Anschrift" des Betriebes niemals ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis entgegengehalten werden kann; der Gesetzgeber geht also davon aus, dass manchen Antragstellern Name und Anschrift des Betriebs unbekannt sind. Ich hoffe, Ihre Unklarheiten beseitigt zu haben, und freue mich auf die beantragten Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Julian Ladisch Anfragenr: 298627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298627/ Postanschrift Julian Ladisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>