Kontrollbericht zu Schlachterei Bernd Rösner

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Schlachterei Bernd Rösner
Süderstraße 67
24955 Harrislee

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. März 2021
  • Frist
    28. April 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Schlachterei Bernd Rösner [#216704]
Datum
26. März 2021 10:26
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Schlachterei Bernd Rösner Süderstraße 67 24955 Harrislee 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216704/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Bea…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Schlachterei Bernd Rösner [#216704]
Datum
26. März 2021 17:49
Status
Warte auf Antwort
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13,5 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Bescheid mit Verweigerung der Kontrollergebnisse.
geschwärzt
2,4 MB
Bescheid mit Verweigerung der Kontrollergebnisse.
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung VIG Sehr Antragsteller/in entsprechend des Bescheides vom 28.05.2021 übersende ich die ents…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung VIG
Datum
10. Juni 2021 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in entsprechend des Bescheides vom 28.05.2021 übersende ich die entsprechenden Informationen im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung VIG, Schlachterei Bernd Rösner [#216704] Sehr << Anrede >> gegen ihren Besc…
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung VIG, Schlachterei Bernd Rösner [#216704]
Datum
10. Juni 2021 11:51
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gegen ihren Bescheid vom 28.05.2021 und Ihre Auskunft vom 10.06.2021 lege ich Widerspruch ein. Begründung: Ihr Bescheid sabotiert mit dem VIG ein Bundesgesetz, das ausdrücklich meine Rechte als Verbraucher stärkt. Ihre Weigerung, die Kontrollberichte bereitzustellen, widerspricht der ausdrücklichen Intention des Gesetzgebers. Eine informierte Verbraucherentscheidung ist so nicht möglich. Einerseits ist ihre Ablehnungsbegründung in der Gesamtschau unzutreffend. Andererseits stützt sich ihre Argumentation in der Hauptsache darauf, dass der Antrag auf einem bestimmten Übertragungsweg gestellt wurde. Wäre die Anfrage beispielsweise per Briefpost gestellt worden, hätten Sie dann ausführlich aus den AGB der Deutschen Post AG zitiert? Aus dem PostG? Entgegen Ihrer Auffassung liegt eine Veröffentlichung im Internet nicht ausserhalb der Zwecke des VIG. Nach der Gesetzesbegründung dient das Gesetz der Transparenz staatlichen Handelns und dem ungehinderten Zugang zu Informationen im Interesse der Ermöglichung eigenberantwortlicher Entscheidungen von Verbrauchern am Markt. Den ungehinderten Informationszugang sieht der Gesetzgeber als wesentliches Element eines demokratischen Rechtsstaates an (BT-Drs. 17/7374, S. 2). Mit dem Gesetzeszweck steht es im Einklang, wenn ein Verbraucher die erhaltenen Informationen mit anderen teilt und der Öffentlichkeit zugänglich macht. Das Gesetzt verfolgt nach § 1 VIG ausdrücklich das Ziel, den Markt transparenter zu gestalten, so dass in einer Internetpublikation eine Stärkung des des Verbraucherschutzes gesehen kann. Eine Weitergabe der angefragten Informationen ist zudem mit Rücksicht auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich zulässig. Ihre Auskunftspflichten nach VIG sind wesentlich umfassender als die von Ihnen referenzierten Auskunftspflichten nach dem LFGB. Ihr Verweis auf das LFGB ist nicht statthaft. In Ihrem Bescheid behaupten Sie zudem fälschlich, dass ich meinen Antrag über die unter https://fragdenstaat.de/kampagnen/lebensmittelkontrolle/ erreichbare Internetplatform "Topf Secret" versandt hätte. Auf welchem Weg ein Antrag nach dem VIG gestellt wurde, ist hinsichtlich ihrer Pflicht, diesem vollständig nachzukommen, irrelevant. Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich die beiden letzten Kontrolltermine und die zugehörigen Kontrollberichte zuzusenden. Die beiden letzten Kontrolltermine meiner Anfrage beziehen sich auf das Antragsdatum, und nicht auf das Datum ihrer Auskunft. Es fehlt somit auch das Datum des vorletzten Kontrolltermines. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben wurden oder werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Erlauben Sie mir bitte noch folgende Anmerkung: Sie benachteiligen Betriebe mit vorbildlicher Lebensmittelhygiene zugunsten Ihrer Deckung von Betrieben mit Schimmel im Kühlraum, Gammelfleisch im Döner, Schaben in allen Wachstumsstadien, mangelnder Personalhygiene, ... Neben Ihrer unzulässigen Mißachtung von Verbraucherrechten halte ich das für wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216704/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung VIG, Schlachterei Bernd Rösner [#216704] Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie…
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung VIG, Schlachterei Bernd Rösner [#216704]
Datum
18. Juni 2021 10:02
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten Betrieb weitergegeben wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216704/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
AW: [EXTERN] AW: Informationsgewährung VIG, Schlachterei Bernd Rösner [#216704] Sehr Antragsteller/in ich kann I…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Informationsgewährung VIG, Schlachterei Bernd Rösner [#216704]
Datum
1. Juli 2021 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich kann Ihnen mitteilen, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt keine personenbezogenen Daten von Ihnen an den "angefragten Betrieb" weitergegeben wurden. Ich darf Sie daran erinnern, dass der "angefragte Betrieb" gem. §5 Abs. 2 S. 2 VIG jederzeit personenbezogen Daten (Name und Anschrift) anfordern darf. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Erneute Anforderung der Kontrollberichte per Briefpost.
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. September 2021
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
Erneute Anforderung der Kontrollberichte per Briefpost.
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Bescheid auf Anfrage per Briefpost.
Bescheid auf Anfrage per Briefpost.
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Antwort zu Datenübermittlung an den angefragten Betrieb.
Von
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Antwort zu Datenübermittlung an den angefragten Betrieb.
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Auskunft auf Anfrage per Briefpost/E-Mail/Fax. Die Auskunft wurde – mit uneingeschränkter Gewährung der angeforde…
Auskunft auf Anfrage per Briefpost/E-Mail/Fax. Die Auskunft wurde – mit uneingeschränkter Gewährung der angeforderten Informationen – nach Wiederholung meiner Anfrage per Briefpost/E-Mail/Fax erteilt. Wie die Behörde mit ihren ablehnenden Bescheiden zu Anfragen über FragDenStaat deutlich macht, möchte sie dort keine Kontrollberichte veröffentlicht sehen. Diesen Wunsch respektiere ich selbstverständlich, da ich noch viele weitere Anfragen an diese Behörde plane. Auch wenn das Steuergeldverschwendung ist: Bitte stellt selbst eine Anfrage zu diesem Betrieb. Da die Anfrage über FdS abgelehnt wurde und somit eine völlig überflüssige weitere Anfrage per Briefpost/E-Mail/Fax erforderlich war, belasse ich den Status auf "Anfrage abgelehnt". Ein "Anfrage teilweise erfolgreich" würde bei einer Suche veröffentlichte Kontrollberichte suggerieren.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir innerhalb von 14 Tagen die Dokumente zu, mit denen der Betrie…
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Schlachterei Bernd Rösner [#216704]
Datum
4. Oktober 2021 19:23
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir innerhalb von 14 Tagen die Dokumente zu, mit denen der Betrieb über Ihre Entscheidung informiert wurde und mit denen Sie ihm meine Daten mitgeteilt haben. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216704/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage Datenweitergabe DSGVO PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschut…
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Datenweitergabe DSGVO
Datum
4. April 2022
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mit mit Verweis auf Art. 15 DSGVO folgende Informationen zu: Alle Dokumente, welche die Weitergabe meiner Daten an den Betrieb Schlachterei Bernd Rösner Süderstraße 67 24955 Harrislee betreffen. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage Datenweitergabe DSGVO PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschut…
An Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Datenweitergabe DSGVO
Datum
28. Juni 2022
An
Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Status
PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine DSGVO-Anfrage vom 04.04.2022 haben Sie nicht reagiert. Bitte senden Sie mir mit Verweis auf Art. 15 DSGVO endlich folgende Informationen zu: Eine Auskunft darüber, ob meine Daten an den Betrieb Schlachterei Bernd Rösner Süderstraße 67 24955 Harrislee weitergegeben wurden. Im Falle einer Weitergabe bitte ich um Zusendung aller betreffenden Dokumente. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen,