Kontrollbericht zu Schlachthof Betriebs GmbH der Firma Färber

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Schlachthof Betriebs GmbH der Firma Färber
Schlachthausstraße 15
78050 Villingen-Schwenningen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2020
  • Frist
    23. Februar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Schlachthof Betriebs GmbH der Firma Färber [#206781]
Datum
18. Dezember 2020 10:23
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Schlachthof Betriebs GmbH der Firma Färber Schlachthausstraße 15 78050 Villingen-Schwenningen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206781/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.12.2020. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an S…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Schlachthof Betriebs GmbH der Firma Färber [#206781]
Datum
21. Dezember 2020 07:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.12.2020. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb: Schlachthof Betriebs GmbH der Fi…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb: Schlachthof Betriebs GmbH der Firma Färber, Schlachthausstr. 15, 78050 Villingen-Schwenningen
Datum
21. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
964,0 KB
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb: Schlachthof Betriebs GmbH der Firma Färber, Schlachthausstr. 15, 78050 Villingen-Schwenningen, Unser Zeichen: 24-Bs/VIG-Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 18.12.2020. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Wir bitten um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb: Schlachthof Betriebs GmbH de…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb: Schlachthof Betriebs GmbH der Firma Färber, Schlachthausstr. 15, 78050 Villingen-Schwenningen [#206781]
Datum
22. Dezember 2020 21:12
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 24-Bs/VIG-Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.12.2020. Mit meiner Frage zu Ziffer 1 meine ich nur die durchgeführten Routinekontrollen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206781/
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.12.2020 VERFÜGUNG: 1.) Dem Antrag auf Inf…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.12.2020
Datum
26. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
VERFÜGUNG: 1.) Dem Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz wird in vollem Umfang stattgegeben, soweit die Informationen nicht bereits durch eine andere Stelle vorliegen. Die Informationsgewährung wird nach der Bestandskraft dieses Bescheides folgendermaßen durchgeführt: - Die Auskunft wird schriftlich innerhalb einer Woche nach Bestandskraft dieses Bescheides erfolgen. 2.) Der Bescheid ergeht gebührenfrei.

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Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.12.2020 - Auskunftserteilung Unser Zeichen…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.12.2020 - Auskunftserteilung Unser Zeichen: 24-Bs/VIG-Antragsteller/in
Datum
3. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
537,1 KB
Sehr Antragsteller/in mit Bescheid vom 26.01.2021 bewilligten wir Ihren Antrag auf Auskunft nach dem VIG und sicherten Ihnen die Informationsübersendung nach Eintreten der Bestandskraft zu. Nachstehend wird Ihnen daher nun auf den folgenden Seiten der beantragte Informationszugang gewährt. Anzahl Seiten inkl. Anschreiben: 5 Mit freundlichen Grüßen