Kontrollbericht zu Schlössle, Neu-Ulm

Anfrage an: Landratsamt Neu-Ulm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Schlössle
Schlößleweg 3
89231 Neu-Ulm

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Schlössle, Neu-Ulm [#160398]
Datum
28. Juli 2019 12:29
An
Landratsamt Neu-Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Schlössle Schlößleweg 3 89231 Neu-Ulm 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Neu-Ulm
Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Antrag vom 28.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingan…
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Antrag vom 28.07.2019
Datum
29. Juli 2019 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
1,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail vom 28.07.2019 betreffend den Betrieb "Schlössle" in Neu-Ulm [#160398] . In Ihrem Antrag ist Ihre postalische Anschrift nicht vollständig. Bitte teilen Sie uns Ihre vollständige Postanschrift mit, damit eine Bearbeitung erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Neu-Ulm
Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Antrag vom 28.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in da wir auf die Mail vom 2…
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Antrag vom 28.07.2019
Datum
3. September 2019 14:15
Status
image001.png
1,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in da wir auf die Mail vom 29.07.2019 bis heute keine Antwort bekommen haben, ist eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags vom 28.07.2019 nicht möglich. Wir betrachten deshalb Ihre Anfrage als erledigt. Mit freundlichen Grüßen