Kontrollbericht zu Schnitzelei, Berlin-Charlottenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Schnitzelei
Röntgenstraße 7b
10587 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung fand nur am 18.08.2020 eine Kontrolle statt:

1. Die Türdichtungen der Kühltische waren verunreinigt.
2. Die Abdeckung von Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war beschädigt.
3. Der Innenboden von dem Schrank in dem Teller gelagert werden war verunreinigt.
4. Die Saladette war von außen verunreinigt.
5. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
6. Die Wandfliesen im Spülbereich waren verunreinigt.
7. Mehrere Tiefkühleinrichtungen im Keller waren verunreinigt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Julian Ladisch
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
Julian Ladisch
Betreff
Kontrollbericht zu Schnitzelei, Berlin-Charlottenburg [#286054]
Datum
13. August 2023 22:55
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Schnitzelei Röntgenstraße 7b 10587 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Ladisch Anfragenr: 286054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286054/ Postanschrift Julian Ladisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Ladisch
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 13.08.2023 zum Betrieb Schnitzelei, Röntgenstraße 7b, letz…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 13.08.2023 zum Betrieb Schnitzelei, Röntgenstraße 7b, letzte lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen
Datum
14. August 2023
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung und Hinweise
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Entscheidung über Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Ihr Antrag vom 13.08.20…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Via
Briefpost
Betreff
Entscheidung über Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Ihr Antrag vom 13.08.2023 zum Betrieb Schnitzelei, Röntgenstraße 7
Datum
2. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Bescheid Personenbezogene Daten werden geschwärzt. Die Auskunft wird per Post erteilt, da eine verschlüsselte Versendung i. S. d. Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung derzeit (noch) nicht möglich ist.

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Informationsgewährung bzgl. Ihres Antrages auf Auskunft nach dem Verbrauerinformationsgesetz (VIG) in Bezug auf den Betrieb Schnitzelei, Röntgenstraße 7 - Ihr Antrag vom 13.08.2023
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung bzgl. Ihres Antrages auf Auskunft nach dem Verbrauerinformationsgesetz (VIG) in Bezug auf den Betrieb Schnitzelei, Röntgenstraße 7 - Ihr Antrag vom 13.08.2023
Datum
7. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen