Kontrollbericht zu Schollin, Mönchengladbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Schollin
Viersener Straße 238
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Schollin, Mönchengladbach [#213202]
Datum
19. Februar 2021 15:06
An
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Schollin Viersener Straße 238 41063 Mönchengladbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 213202 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.02.2021 ist bei mir eingegangen. Ich weise darauf hin, dass wegen der …
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Schollin, Mönchengladbach [#213202]
Datum
23. Februar 2021 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.02.2021 ist bei mir eingegangen. Ich weise darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Außerdem weise ich darauf hin, dass der in Ihrem Antrag erklärte Widerspruch gegen eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift) gem. Art. 21 DSGVO keine Wirksamkeit entfaltet. Der Lebensmittelunternehmer hat gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG einen Anspruch darauf, Ihre persönlichen Daten zu erfahren. Sie müssen deswegen davon ausgehen, dass ich im Rahmen des Verfahrens verpflichtet bin, Ihre personenbezogenen Daten an den Lebensmittelunternehmer weiterzugeben. Sollten Sie dies nicht wünschen, empfehle ich, Ihren Antrag zurückzunehmen. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Amtliche Lebensmittelüberwachung - Ihr Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung - Ihr Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
14. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Amtliche Lebensmittelüberwachung - Ihr Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung - Ihr Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
14. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB