Kontrollbericht zu Seelounge, Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Seelounge
Oberländer Straße 106a
86163 Augsburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. November 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Seelounge, Augsburg [#169635]
Datum
1. November 2019 16:10
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Seelounge Oberländer Straße 106a 86163 Augsburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Leider h…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Seelounge, Augsburg [#169635]
Datum
5. November 2019 06:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Leider haben Sie in diesem offenbar nicht Ihre melderechtlich korrekte Adresse angegeben, so dass uns die Bearbeitung des Antrags derzeit nicht möglich ist. Sofern Sie an einer weiteren Bearbeitung des Antrags tatsächlich interessiert sind, bitten wir um Mitteilung Ihrer vollständigen und korrekten Anschrift. Als Termin haben wir uns hierfür den 15.11.2019 vorgemerkt. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine entsprechenden Angaben erhalten, betrachten wir Ihren Antrag als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank. Ich bin etwas überrascht. Wo steht, dass man die Anträge nur an seine M…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Seelounge, Augsburg [#169635]
Datum
5. November 2019 18:50
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank. Ich bin etwas überrascht. Wo steht, dass man die Anträge nur an seine Meldeadresse empfangen oder von dort stellen darf? Man muss sich nicht dauernd dort aufhalten. Da Sie den Bericht zudem postalisch per Postzustellungsurkunde schicken, ist eine ordnungsgemäße Zustellung ebenfalls gewährleistet. Und nicht zuletzt frage ich mich, worin die Rechtsgrundlage besteht, VIG-Anträge mit dem Melderegister abzugleichen. Das Melderegister ist dafür nicht vorgesehen. Freue mich über eine Antwort Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169635

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Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG müssen wir auf Nachfrage des Dritten, also des Lebensmi…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Seelounge, Augsburg [#169635]
Datum
6. November 2019 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG müssen wir auf Nachfrage des Dritten, also des Lebensmittelunternehmers, diesem Name und Anschrift das Antragstellers offenlegen. Wir sind also dazu verpflichtet uns nach ihren tatsächlichen Adressdaten (Meldeadresse) zu erkundigen. Aus diesem Grund soll der Antrag nach § 4 Absatz 1 Satz 3 VIG auch den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Zudem ist der Dritte berechtigt, gegen die Informationsgewährung zu klagen. Aus prozessualen Gründen ergibt sich somit ebenfalls die Notwendigkeit einer korrekten Adressangabe Ihrerseits. Ich möchte Sie daher bitten uns entweder Ihre korrekten Adressdaten mitzuteilen oder, falls Sie das ablehnen, den Antrag zurückzunehmen. Die Frist zum 15.11.2019 bleibt bestehen, bitte antworten Sie auf jede Ihrer Anfragen gesondert, da es sich um jeweils eigene Verfahren handelt. Mit freundlichen Grüßen