Kontrollbericht zu Seeschlößchen, Cuxhaven

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Seeschlößchen
Duhner Strandstraße 21
27476 Cuxhaven

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    1. Juni 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Seeschlößchen, Cuxhaven [#304021]
Datum
24. März 2024 16:48
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Seeschlößchen Duhner Strandstraße 21 27476 Cuxhaven 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304021/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinfor…
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Seeschlößchen, Cuxhaven [#304021]
Datum
27. März 2024 08:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformation (VIG) vom 24.03.2024. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Vor Erteilung einer Auskunft ist das Seeschlösschen Cuxhaven noch zu beteiligen. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist zur Auskunftserteilung auf zwei Monate, vgl. § 5 Abs. 2 S. 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Ich bitte Sie daher noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Betrieb gibt keine Lebensmittel aus, Antrag abgelehnt Die Auskunftserteilung nach dem VIG dient in erster Linie da…
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Betrieb gibt keine Lebensmittel aus, Antrag abgelehnt
Datum
3. April 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-04-03-lk-cuxhaven-vig-antrag-seeschloesschen-betrieb-gibt-keine-lebensmittel-aus.pdf
95,6 KB
Die Auskunftserteilung nach dem VIG dient in erster Linie dazu, Verbrauchern die Möglichkeit zu gewähren, sich im Vorfeld über ein Unterne~r].~'il, if),f9~'!'.iyren zu können und Hinweise auf mögliche Gesundheitsgefahren zu erhalten. Das Hdtelt.'Seeschlößchen bietet selbst keine Lebensmittel zum Verzehr an. Es wird lediglich die Möglichkeit geboten, das Frühstücksbuffet im benachbarten Hotel Strandperle in Anspruch zu nehmen. Damit werden durch das Hotel Seeschlößchen keine Lebensmittel an Verbraucher abgegeben. Ein Risiko für eine mögliche Gesundheitsgefährdung kann daher nicht bestehen. Eine lebensmittelrechtliche Überwachung seitens des Veterinäramtes des Landkreises Cuxhaven liegt daher für die o.g. Betriebsstätte nicht vor. Folglich können keine Kontrollberichte herausgegeben werden.

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Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage des Betriebes Seesc…
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Seeschlößchen, Cuxhaven [#304021]
Datum
4. April 2024 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
930,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage des Betriebes Seeschlößchen. Dieser wird Ihnen in den kommenden Tagen per Post zugestellt. Mit freundlichen Grüßen