Kontrollbericht zu Sefa Market Lippstadt

1. Haben in dem Betrieb "Sefa Market", Pappelallee 11, 59557 Lippstadt lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden?

2. Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des/der entsprechenden Kontrollberichts/Kontrollberichte an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sefa Market Lippstadt [#154990]
Datum
9. Juli 2019 20:35
An
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Haben in dem Betrieb "Sefa Market", Pappelallee 11, 59557 Lippstadt lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden? 2. Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des/der entsprechenden Kontrollberichts/Kontrollberichte an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.07.2019 ist bei mir eingegangen. Sie haben mit der E-Mail einen …
Von
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sefa Market Lippstadt [#154990]
Datum
23. Juli 2019 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.07.2019 ist bei mir eingegangen. Sie haben mit der E-Mail einen Antrag nach dem "Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG gestellt. Ich werte Ihren Antrag gemäß der zutreffenden Rechtsgrundlage als Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Sie haben in Ihrem Antrag keine Anschrift angegeben. Bitte teilen Sie mir Ihre vollständige Postanschrift mit. Auf Nachfrage hat der Dritte (hier der Betrieb) Anspruch auf Offenlegung des Namens und Anschrift des/r Antragstellers/in (§ 5 Abs. 2 VIG). Sie haben in Ihrem Antrag der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namen und Anschrift an dem Betrieb zurücknehmen, sofern dieser danach fragt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich erhalten. Meine Postanschrift lautet: << Adresse entfe…
An Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sefa Market Lippstadt [#154990]
Datum
11. August 2019 21:45
An
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich erhalten. Meine Postanschrift lautet: << Adresse entfernt >>. Eine Zustimmung zur Weitergabe meiner Daten an den Betroffenen wird ausdrücklich nicht erteilt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>