Kontrollbericht zu SGS Genießer Service GmbH & Co. KG

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
SGS Genießer Service GmbH & Co. KG
Am Wiesengrund 1
18299 Laage

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2022
  • Frist
    3. September 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu SGS Genießer Service GmbH & Co. KG [#256091]
Datum
1. August 2022 16:51
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: SGS Genießer Service GmbH & Co. KG Am Wiesengrund 1 18299 Laage 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256091/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Empfangsbestätigung Empfangsbestätigung
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
8. August 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
410,1 KB
Empfangsbestätigung
<< Anfragesteller:in >>
39.0.10 LM 34/22 | Empfangsbestätigung vom 8.8.2022 [#256091] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Eingangsbestäti…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
39.0.10 LM 34/22 | Empfangsbestätigung vom 8.8.2022 [#256091]
Datum
30. August 2022 20:55
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Eingangsbestätigung habe ich erhalten. Um die Regelfrist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 VIG für eine Bescheidung innerhalb eines Monats einzuhalten, können Sie entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VIG auf eine Anhörung verzichten. Eine Beteiligung des betroffenen Betriebes in Form einer Anhörung ist unnötig - es geht hier nicht um Staatsgeheimnisse. Entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 2 u. 3 VIG müssen Sie dem betroffenen Betrieb Ihre Entscheidung nur bekannt geben und einen max. vierzehntägigen Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen (ohne aufschiebende Wirkung) einräumen. Mit der von mir gewünschten E-Mail-Versendung der begehrten Informationen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 VIG), sollte die Regelfrist von einem Monat bequem einzuhalten sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256091/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid Positiver Bescheid.
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
9. September 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1011,7 KB
Positiver Bescheid.

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Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Informationsschreiben Informationsschreiben mit Hygiene-Angaben.
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsschreiben
Datum
30. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
640,5 KB
Informationsschreiben mit Hygiene-Angaben.