Kontrollbericht zu Shakespeares, Weimar

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Shakespeares
Windischenstraße 4
99423 Weimar

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    20. Februar 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Shakespeares, Weimar [#294859]
Datum
14. Dezember 2023 09:13
An
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Shakespeares Windischenstraße 4 99423 Weimar 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294859/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mit Schreiben vom 14. Dezember 2023 bestätigten Sie mir den Eingang meiner Anträge nach VIG, welche ich…
An Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Shakespeares, Weimar [#294859]
Datum
17. Dezember 2023 23:24
An
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit Schreiben vom 14. Dezember 2023 bestätigten Sie mir den Eingang meiner Anträge nach VIG, welche ich am 11. Dezember 2023 an Ihre Behörde gestellt habe. Leider versäumten Sie, in dem Schreiben den Betrieb zu nennen, so dass ich leider die Schreiben nicht zuordnen kann, da ich mehrere ähnliche Anträge bei Ihrer Behörde gestellt habe. Bitte teilen Sie mir daher das Aktenzeichen dieses Antrages mit, damit ich das Schreiben entsprechend zuordnen kann und nennen zukünftig bitte unbedingt immer auch den betreffenden Betrieb, zu dem der Antrag gestellt wurde. Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294859/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2023 bezüglich des Restaurants Shakespeare in der Windischen Str…
Von
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2023 bezüglich des Restaurants Shakespeare in der Windischen Straße 4 in 99423 Weimar ist bei uns eingegangen.
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid Bescheid 1. ihrem Antrag auf Erteilung der Ergebnisse der letzten Kontrollberichte für „Restauration Shak…
Von
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
24. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Bescheid 1. ihrem Antrag auf Erteilung der Ergebnisse der letzten Kontrollberichte für „Restauration Shakespeares", Windischenstraße 4-6 in 99423 Weimar, Vlfird stattgegeben. Die ietzten lebensmittelrechtlichen Überprüfungen fanden am 21. September 2016 und am 15. März 2019 statt. 2. Diese o. g. Kontrollberichte gehen Ihnen, nach Schwärzung der personenbezogenen und ggf. anderen irrelevanten Daten, mit einem gesonderten Schreiben, spätestens 14 Tage nach Übersendung dieses Bescheides, zu. 3. Der Bescheid ergeht kostenfrei.
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Informationszugang bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14. Dezember 202…
Von
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
19. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14. Dezember 2023 beantragten Sie Informationen zu folgendem Lebensmittelunternehmer: Restauration Shakespeares, Windischenstraße 4-6, 99423 Weimar. • Gemäß Bescheid vom 24. Februar 2024 wurde Ihrem Antrag auf Informationszugang zu o. g. Lebensmittelunternehmer stattgegeben. Sie erhalten die beantragen Kontrollberichte vom 21. September 2016 und vom 15. März 2019, in Kopie. Mit den mitgeteilten Informationen wird nur der zurückliegende Kontrollzeitpunkt abgebildet. Es kann daraus kein Rückschluss auf den Fortbestand etwaig bemängelter Umstände gezogen· werden. Die Verantwortung für eine ggf. durch Sie erfolgte Veröffentlichung der Informationen und die sich daraus ergebenden juristischen Konsequenzen liegen allein bei Ihnen als Antragsteller. Personenbezogene Daten wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen unkenntlich gemacht.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#294859]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Shakespeares, Weimar“ vo…
An Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#294859]
Datum
20. Februar 2024 06:35
An
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Shakespeares, Weimar“ vom 14.12.2023 (#294859) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Laut Bescheid vom 24. Januar 2024 sicherten Sie die Übersendung der Kontrollberichte innerhalb von spätestens 14 Tagen zu. Dieser Termin ist nun schon mehr als eine Woche überzogen worden. Bitte senden Sie mir unverzüglich die offenen Kontrollberichte, gerne auch per E-Mail, zu! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>