Kontrollbericht zu Sickinger, Gräfelfing

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sickinger
Aubinger Straße 4b
82166 Gräfelfing

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sickinger, Gräfelfing [#294269]
Datum
5. Dezember 2023 22:38
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sickinger Aubinger Straße 4b 82166 Gräfelfing 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294269/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen, u…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: [EXT] Kontrollbericht zu Sickinger, Gräfelfing [#294269]
Datum
6. Dezember 2023 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen, und wird so bald wir möglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sickinger, Gräfelfing“ vom 05.12.2023 (#294269)…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXT] Kontrollbericht zu Sickinger, Gräfelfing [#294269]
Datum
9. Januar 2024 01:18
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sickinger, Gräfelfing“ vom 05.12.2023 (#294269) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt München
Sehr << Antragsteller:in >> Der Antrag ist in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im F…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: [EXT] AW: [EXT] Kontrollbericht zu Sickinger, Gräfelfing [#294269]
Datum
9. Januar 2024 07:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Der Antrag ist in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden, im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. (§5 Abs. 2 Satz 1 und 2 VIG). Wir informieren Sie hiermit darüber das die Frist in diesem Fall zwei Monate beträgt. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S. 3 VIG
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S. 3 VIG
Datum
9. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort

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Landratsamt München
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Ihre Anfrage zu "Bäckerei Sickinger", Aubinger Straße 4b, 82166 Gr…
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Ihre Anfrage zu "Bäckerei Sickinger", Aubinger Straße 4b, 82166 Gräfelfing
Datum
1. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die beantragten Informationen nach Verbraucherinformationsgesetz. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegen Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung und Risiko. Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Überprüfungen des Betriebs fanden an den folgenden Terminen statt: 28.03.2023 und 01.12.2023. Dabei gab es Beanstandungen. Den jeweiligen Kontrollbericht fügen wir als Anlage bei.