Kontrollbericht zu Sorgenfrei, Meißen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sorgenfrei
Wilsdruffer Straße 35
01662 Meißen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sorgenfrei, Meißen [#251293]
Datum
13. Juni 2022 13:05
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sorgenfrei Wilsdruffer Straße 35 01662 Meißen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251293/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Erfolgreicher Bescheid - Meißen - Sorgenfrei Erfolgreicher Bescheid - Meißen - Sorgenfrei
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher Bescheid - Meißen - Sorgenfrei
Datum
23. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreicher Bescheid - Meißen - Sorgenfrei
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erfolgreicher Bescheid - Meißen - Sorgenfrei [#251293]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erfolgreicher Bescheid - Meißen - Sorgenfrei [#251293]
Datum
2. November 2022 14:16
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sorgenfrei, Meißen“ vom 13.06.2022 (#251293) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 111 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
AW: Anfrage nach VIG; "Erfolgreicher Bescheid" - Meißen - Sorgenfrei [#251293] - Rückantwort LÜVA Meißen…
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
AW: Anfrage nach VIG; "Erfolgreicher Bescheid" - Meißen - Sorgenfrei [#251293] - Rückantwort LÜVA Meißen
Datum
3. November 2022 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 13.06.2022 nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wurde ordnungsgemäß und abschließend bearbeitet. Auf das postalisch an Sie versendete Schreiben des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Meißen vom 23.06.2022 (Az.: 30401/505.27 251293VIG) wird verwiesen. Der Postausgang im Landratsamt Meißen ist belegt. Ein nochmaliger Versand des genannten Schreibens ist nicht vorgesehen. Bitte prüfen Sie ggf. Ihren Posteingang. Diese Mitteilung wurde automatisch/elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Meißen, Remonteplatz 8 01558 Großenhain E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ----------------------------------------------------

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach VIG; "Erfolgreicher Bescheid" - Meißen - Sorgenfrei [#251293] - Rückantwort LÜVA Meißen…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach VIG; "Erfolgreicher Bescheid" - Meißen - Sorgenfrei [#251293] - Rückantwort LÜVA Meißen [#251293]
Datum
5. November 2022 21:04
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein überprüfung des Posteingangs hat ergeben, dass das postalisch an mich versendete Schreiben des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Meißen vom 23.06.2022 (Az.: 30401/505.27 251293VIG) mich nicht erreicht hat. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251293/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>