Kontrollbericht zu Speukenkieker, Rahden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Speukenkieker
Moororter Straße 21
32369 Rahden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Lino Mirgeler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Lino Mirgeler
Betreff
Kontrollbericht zu Speukenkieker, Rahden [#257082]
Datum
14. August 2022 23:14
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Speukenkieker Moororter Straße 21 32369 Rahden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lino Mirgeler Anfragenr: 257082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257082/ Postanschrift Lino Mirgeler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lino Mirgeler
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Mirgeler, Ihre Anfrage zu dem Betrieb Speukenkieker in Rahden ist bei der Lebensmittelüberwach…
Von
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Speukenkieker, Rahden [#257082]
Datum
15. August 2022 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mirgeler, Ihre Anfrage zu dem Betrieb Speukenkieker in Rahden ist bei der Lebensmittelüberwachung des Kreises Minden-Lübbecke eingegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Bearbeitungsfrist wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Wir behalten uns vor, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Lino Mirgeler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Speukenkieker, Rahden“ vom …
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Lino Mirgeler
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Speukenkieker, Rahden [#257082]
Datum
18. September 2022 16:54
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Speukenkieker, Rahden“ vom 14.08.2022 (#257082) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lino Mirgeler

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Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
19. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen