Kontrollbericht zu Stadtkrone, Kerpen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Stadtkrone
Bahnhofstraße 28
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Es fanden am 10.08.2021 und am 17.08.2022 planmäßige Kontrollen statt. Bei beiden Kontrollen gab es keinerlei Beanstandungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Stadtkrone, Kerpen [#295664]
Datum
27. Dezember 2023 18:36
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Stadtkrone Bahnhofstraße 28 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295664/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres o.g. Antrages nach dem VIG und weise nach…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Wtrlt: Kontrollbericht zu Stadtkrone, Kerpen [#295664]
Datum
3. Januar 2024 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres o.g. Antrages nach dem VIG und weise nachfolgend aufgrund Ihrer Ausführungen zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten auf folgenden Sachverhalt hin: Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG bin ich verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Deshalb müssen Sie schon jetzt einer Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an den Unternehmer für den Fall zustimmen, dass der Unternehmer diese anfragt. Wenn Sie Ihren Antrag also trotz der möglichen Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an den Lebensmittelunternehmer weiter aufrechterhalten wollen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Eine weitere Bearbeitung des Antrags erfolgt erst nach Ihrer Bestätigung, dass das Auskunftsbegehren trotz der möglichen Weitergabe der persönlichen Daten weiterverfolgt wird. Sollte ich bis zum 17.01.2024 keinerlei Nachricht von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren o.g. Antrag nicht weiter verfolgen wollen und diesen zurückgenommen haben. Nach Eingang Ihrer Bestätigung werde ich mit der Bearbeitung Ihres o.g. Antrags fortfahren und bei Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Da der Unternehmer über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Aufgrund von Arbeitsverdichtung kann diese Frist möglicherweise nicht eingehalten werden. Darüber hinaus kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung den Rechtsweg beschreiten. In diesem Fall kann die Information erst nach Rechtskraft der zustimmenden Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ich stimme der Weitergabe auf Nachfrage des Unternehmens zu. Mit f…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wtrlt: Kontrollbericht zu Stadtkrone, Kerpen [#295664]
Datum
3. Januar 2024 10:50
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ich stimme der Weitergabe auf Nachfrage des Unternehmens zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295664/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ergebnis der letzten Prüfungen Es fanden am 10.08.2021 und am 17.08.2022 planmäßige Kontrollen statt. Bei beiden K…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ergebnis der letzten Prüfungen
Datum
3. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,0 MB
Es fanden am 10.08.2021 und am 17.08.2022 planmäßige Kontrollen statt. Bei beiden Kontrollen gab es keinerlei Beanstandungen.