Kontrollbericht zu Stadtwächter, Cottbus

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Stadtwächter
Mauerstraße 1, Cottbus

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Iliane Gransow
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben di…
An Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus Details
Von
Iliane Gransow
Betreff
Kontrollbericht zu Stadtwächter, Cottbus [#39011]
Datum
14. Januar 2019 21:44
An
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Stadtwächter Mauerstraße 1, Cottbus 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG << Adresse entfernt >> C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § << Adresse entfernt >> Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Iliane Gransow <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Iliane Gransow << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Iliane Gransow
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Sehr geehrte Frau Gransow, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage. Freundliche Grüße
Von
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Stadtwächter, Cottbus [#39011]
Datum
21. Januar 2019 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Gransow, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage. Freundliche Grüße

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Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Ihre Anfrage zu Stadtwächter, Cottbus [#39011] Sehr geehrte Frau Gransow, zur Sicherstellung eines reibungslosen …
Von
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Betreff
Ihre Anfrage zu Stadtwächter, Cottbus [#39011]
Datum
7. Februar 2019 12:53
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Frau Gransow, zur Sicherstellung eines reibungslosen Bearbeitens Ihrer Anfrage sind Ihre vollständige Anschrift und ein Nachweis Ihrer Identität zwingend notwendig. Bitte nennen Sie uns Ihre vollständige Anschrift, auch PLZ und Ort. In Ihrem Antrag ist Ihre Anschrift nicht komplett. Eine Entscheidung zu Ihrem Antrag erfolgt grundsätzlich auf dem Postweg. Deshalb bitten wir Sie zur Sicherstellung Ihrer Identität um Übersendung Ihres Personalausweises in Kopie (Vor- und Rückseite). Die nicht zur Identität benötigten Daten (z. B. Geburtsdatum, -ort) können geschwärzt werden. Außerdem widersprechen Sie einer Weitergabe von personenbezogener Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich gem. Art. 21 DSGVO. Nach § 5 Abs. 2 VIG haben wir allerdings auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift dem Betrieb offen zu legen Eine Möglichkeit, unter Berufung auf den Datenschutz die Mitteilung zu verweigern, besteht hier nicht. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, Ihren Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu begründen oder Ihren Antrag zurückzunehmen. Sollten wir bis spätestens 22.02.2019 keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Freundliche Grüße