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Kontrollbericht zu Star Grill, Straußfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Star Grill
Bahnhofstraße 2
99634 Straußfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Nach div. E-Mail/Briefverkehr sowie mehreren Ungereimtheiten und übermäßig viel Bürokratie habe ich aus Eigenschutz und aufgrund von Kosten, die höchstwahrscheinlich entstehen würden, die Anfrage zurückgezogen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Sömmerda - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Star Grill, Straußfurt [#167505]
Datum
29. September 2019 08:27
An
Landratsamt Sömmerda - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Star Grill Bahnhofstraße 2 99634 Straußfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Sömmerda - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Sömmerda - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
auskunft_stargrill_30092019_geschwaerzt.png
1,0 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#167505] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe heute di…
An Landratsamt Sömmerda - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#167505]
Datum
5. Oktober 2019 20:41
An
Landratsamt Sömmerda - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe heute die angeforderte Auskunft von ihnen bzgl. meiner Anfrage vom 29.09.2019 zur Lokalität "Star Grill" in Straußfurt erhalten. Vielen Dank dafür! (Ihr Zeichen: 505-130/19) Ihre Auskunft, dass die Lokalität erst seit dem 01.09.2019 bei ihnen gewerberechtlich angemeldet ist, verwirrt mich jedoch etwas - die Lokalität gibt es meiner Kenntnis nach bereits seit einigen, vielen Jahren! Daher möchte ich rückfragen, wie es sein kann, dass die Lokalität erst seit derart kurzer Zeit gewerberechtlich angemeldet sein kann, wenn es diese doch bereits so lange gibt?! Auf Basis meines Kenntnisstandes, der mir bereits durch mehrere Bekannte bestätigt wurde, schließe ich darauf, dass entsprechende Kontrollen bereits stattgefunden haben müssen, evtl. auch unter einer vorherigen Gewerbeanmeldung. Aufgrund dessen beantrage ich hiermit die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Star Grill (unter der gewerblichen Anmeldung VOR dem 01.09.2019) Bahnhofstraße 2 99634 Straußfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Sömmerda - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Sömmerda - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages vom 05.10.2019 [#167505] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe heute ihre …
An Landratsamt Sömmerda - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages vom 05.10.2019 [#167505]
Datum
11. Oktober 2019 14:54
An
Landratsamt Sömmerda - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe heute ihre Antwort vom 10.10.2019 erhalten, vielen Dank! Da ich mit der Übermittlung meiner Daten zum Lebensmittelunternehmer NICHT einverstanden bin, ziehe ich meinen Antrag hiermit zurück und verbiete ihnen mit sofortiger Wirkung die Übermittlung meines Namens und meiner Anschrift zum Lebensmittelunternehmer. Des weiteren bin ich auch nicht bereit, entstehende Kosten zu übernehmen - dementsprechend ziehe ich meinen Antrag zurück und sehe auch von einer Herausgabe von Informationen/eines Kontrollberichts ab. Nichtsdestotrotz bedanke ich mich vielmals für ihren Aufwand! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.